Für einen sicheren Ablauf bittet die Stadt Meinerzhagen wie in jedem Jahr darum, folgende Regelungen zu beachten:
„Nach den Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Verbrennen von Gegenständen im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können“, heißt es in der Mitteilung. Ausnahmen von diesen Verboten können für die sogenannten Brauchtumsfeuer, worunter auch die Osterfeuer fallen, zugelassen werden. Ein Osterfeuer ist dann ein Brauchtumsfeuer, wenn es von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Nicht als Osterfeuer gelten solche Feuer, die lediglich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen. Solche Feuer sind auch während der Osterzeit verboten.
Zudem wird darauf hingewiesen: „Bitte beachten Sie, dass ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Stroh, Schlagabraum, Baumschnitt, Heckenschnitt o. ä. für ein Osterfeuer zum Einsatz kommen dürfen: Altreifen und behandelte Materialien wie Papier, Möbel oder Zaunholz gehört nicht auf ein Osterfeuer! Um Kleintiere zu schützen, schichten Sie das Material frühestens zwei bis drei Tage vor dem Verbrennen auf oder bereits aufgeschichtetes Material um. Bei starkem Wind darf das Feuer nicht angezündet bzw. muss sofort gelöscht werden, um ein Waldbrandrisiko zu vermeiden“.
Innerhalb der Wohnbebauung sind Osterfeuer nicht zulässig. Außerdem sind folgende Sicherheitsabstände einzuhalten:
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden
- 25 m von sonstigen baulichen Anlagen
- 25 m von öffentlichen Verkehrsflächen
- 10 m von befestigten Wirtschaftswegen
Bei der Anmeldungen müssen der Verbrennungsort und der Zeitraum ebenso angegeben werden wie ein verantwortlicher Ansprechpartner, der während der Veranstaltung telefonisch erreichbar ist. Für eine Anmeldung und alle weiteren Fragen zu Thema stehen Steffen Kohl (02354/77-231; s.kohl@meinerzhagen) sowie Markus Bülow (02354/77-238, [email protected]) zur Verfügung. Die Hinweise zur Zulässigkeit und Durchführung von Osterfeuern gibt es hier. Die Liste der bereits angemeldeten Osterfeuer finden Sie hier.









