In Halver stehen Flüchtlingen und Obdachlosen kalkulatorisch sieben Quadratmeter zu, in Herscheid sind es zehn. Das ist der gleiche Platz, der nach einschlägigen Vorgaben einer horntragenden Kuh als Stallfläche zur Verfügung stehen soll.
In den Städten und Gemeinden werden stets zum Jahresende Gebühren für kommunale Leistungen neu kalkuliert – in Halver wie in Herscheid wurden den gemeindlichen Gremien auch die Nutzungsgebühren für die Unterkünfte für das kommende Jahr vorgelegt. So ergibt sich der Vergleich.
Sechs Unterkünfte betreibt die Gemeinde Herscheid, trug Fachbereichsleiterin Barbara Sauerland im Sozialausschuss vor. Für alle sechs Quartiere gelte die gleiche Gebühr. Der einfache Wohnraum werde den Wohnungslosen und Flüchtlingen jeweils zugewiesen; eine Wahlmöglichkeit bestehe für die Betroffenen nicht.
Die Gemeinde sorge aber stets dafür, dass die Belegung der Quartiere sozial passe. Barbara Sauerland: „Wir schauen, wer passt wohin und zu den anderen dort bereits Untergebrachten.“ Das führe dazu, dass die höchstmögliche Unterbringungszahl von 210 Personen nur auf dem Papier existiere, aber letztlich weder erreicht noch angestrebt werde. „Wir rechnen so, dass 75 Prozent der Betten kalkulatorisch belegbar sind – das sind 158 Betten.“
Die Untergebrachten stammen derzeit aus 16 Ländern; die Unterbringung werde so gesteuert, dass ethnischen Konflikten aus dem Weg gegangen wird.
Aktuell wohnen in den Unterkünften 92 Personen; kalkulatorisch ist jedem untergebrachten Menschen eine Fläche von zehn Quadratmetern zugeordnet. Daraus errechnet sich die Nutzungsgebühr, die 2026 bei 14,12 Euro je Quadratmeter liegt (d.h.141,20 Euro pro Person für zehn Quadratmeter). Zu dieser Grundgebühr kommen monatlich 90,88 Euro Nebenkosten je Person.






