Eine Pferdebox soll nach einschlägigen Vorgaben mindestens zwölf Quadratmeter groß sein, einer horntragenden Kuh sollen wenigstens zehn Quadratmeter zugestanden werden. In ihren Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften geht die Stadt Halver von einer kalkulatorischen Wohnfläche von sieben Quadratmetern pro Bewohner aus.

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Das ist die Erkenntnis aus der Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice und Sicherheit am 27. November. Es ging um die Beratung der Änderung zur Gebührensatzung für Übergangs- und Obdachlosenunterkünfte – nachdem der Gebührentarif über Jahre nicht angepasst worden war, schlug die Verwaltung nun eine Quasi-Verdopplung auf 10,11 Euro je Quadratmeter vor. Und da tauchten sie eben auf, jene sieben Quadratmeter Wohnfläche, mit denen die Verwaltung pro Mensch kalkuliert – was aber oft auch bedeuten kann, dass der zur Verfügung stehende Raum deutlich größer ist, aber mit diesen sieben Quadratmetern wird nun mal gerechnet.

Die Gebühr pro Quadratmeter wurde vom Ausschuss einstimmig auf 10,11 Euro je Monat angehoben, hinzu kommt eine sogenannte Verbrauchsgebühr von 113,72 je Monat. Im Regelfall wird der sich ergebende Unterkunftspreis übrigens vom Jobcenter getragen, erfuhren die Politiker.

Die neuen Preise werden noch vom Hauptausschuss am 10. Dezember beraten und sollen vom Stadtrat am 15. Dezember beschlossen werden.