Gleich zu Beginn der Versammlung ging Rechtsanwältin Jutta Eicker, Geschäftsführerin des Vereins Haus und Grund Halver, auf die aktuelle Situation ein: „Der Krieg greift in unseren privaten Lebensbereich ein.“ Das stimmt zweifellos: Die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine bekommt man derzeit überall zu spüren – an der Tankstelle, im Supermarkt und besonders bei den Energiekosten.
So hat sich allein der Preis für Gas in den letzten Monaten verdreifacht, aber auch Strom wird stetig teurer – und ein Ende ist noch nicht in Sicht. Davon betroffen sind alle – Mieter, aber auch Vermieter. Was sich für diese ändert und was die geänderte Heizkostenverordnung damit zu tun hat, erklärte Rechtsanwalt Tim Treude, Geschäftsführer des Vereins Haus und Grund Hagen, in seinem Vortrag.
Zu Beginn des Vortrags stellte Treude die Heizkostenverordnung selbst vor: Diese gilt verpflichtend für alle Vermieter. Einzige Ausnahme: Bei dem Objekt handelt es sich um ein selbstgenutztes Zweifamilienhaus. Die Verordnung sieht vor, dass die Kosten gemäß des Verbrauchs genau abgebildet werden. So sollen Mieter besser einschätzen können, ob und wie sie gegebenenfalls Einsparungen vornehmen können: Gerade in der aktuellen Situation sicher ein relevantes Thema.
Zunächst einmal müssen hierfür die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden: Die Reform sieht vor, dass alle neu installierten Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein müssen. Konkreter: Hierbei muss es sich um sogenannte Smart Meter Gateway-Geräte halten – diese sind Internet fähig und werden abgelesen, ohne dass Versorger oder Vermieter die Wohnung betreten müssen. Die bisher installierten Geräte müssen bis zum 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.
Sind die neuen Erfassungsgeräte installiert, hat der Vermieter zwei Möglichkeiten: Entweder schließt er einen sogenannten Komplettvertrag mit einem Anbieter (zum Beispiel Techem) ab, der sodann die Daten abliest und die monatlichen Abrechnungen erstellt – oder der Vermieter übernimmt diese Aufgabe selbst. Wer sich für einen externen Dienstleister entscheidet, muss sich keine Sorgen um Router oder Internetzugang machen: Der hauseigene Anschluss wird hierfür nicht „angezapft.“
Entscheidet sich der Vermieter für einen externen Dienstleister, übermittelt dieser den Mietern nicht nur den monatlichen Verbrauch, sondern auch, ob er mit seinem Verbrauch über oder unter dem Durchschnitt liegt – und gibt ihm gegebenenfalls auch gleich Energiespartipps mit.
Ziel der Heizkostenverordnung ist es also, den Verbrauch transparenter zu gestalten, damit mehr Energie von den Mietern eingespart werden kann.










