Würde die Regierung die Rückkehr zum Regelsteuersatz von 19 Prozent Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsleistungen veranlassen, wäre dies ein herber Rückschlag für die Gastronomiebetriebe. Deshalb mahnt die SIHK die Verantwortlichen im Bund an, die Verlängerung der zum Ende des Jahres auslaufenden Sonderregelung in der aktuellen Diskussion, um das angekündigte Steuerentlastungspaket nicht zu vergessen.
„Restaurants, Imbissbetriebe und Cafés kämpfen nicht nur mit hohen Energie- und Einkaufspreisen, sondern insbesondere auch mit den gravierenden Auswirkungen der Autobahnsperrung“, begründet Kirsten Jütte, Steuer-Expertin der SIHK, die Forderung der IHK. Die Verkehrssituation in der Region wirke sich unmittelbar negativ auf die Gästezahlen und somit auf die Umsätze aus.
Die derzeitigen schwierigen Rahmenbedingungen wirken sich auf das Gastgewerbe besonders erschweren aus, zumal bislang kaum eine Möglichkeit bestand, die Verluste der Corona-Jahre zu kompensieren. Jede weitere Belastung gefährde daher die Restaurantkultur, die in ihrer Vielfalt wesentlich zur Lebens- und Standortqualität Südwestfalens beitrage, so die SIHK.
Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Im Moment ist die Umsatzsteuersenkung bis Ende 2023 befristet.








