Zwischen dem 1. März und 30. September sollten Hobbygärtner und Naturliebhaber darauf verzichten, Hecken, Gebüsche & Co. abzuschneiden oder zu roden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt, wie der Märkische Kreis mitteilt. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen seien in dieser Zeit zulässig.
Hecken bieten Vögeln und anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Daher sollten Gartenliebhaber vor einem Pflegeschnitt prüfen, ob ihre Hecke beispielsweise von Vögeln bewohnt ist. Auch Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Flächen stehen, dürfen bis zum 30. September nicht gefällt werden. Erlaubt sind nur unumgängliche Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherung oder in Zusammenhang mit einer genehmigten Baumaßnahme. Örtliche Baumschutzsatzungen seien ebenfalls zu beachten. Diese können über das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt und Gemeinde angefragt werden.









