Die Frage einer möglichen Geschwindigkeitsbegrenzung an der Hälverstraße sorgt in Schalksmühle weiterhin für kontroverse Diskussionen. Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde beriet am Dienstag, 4. Mai, über einen Antrag zur Einführung von Tempo 30 auf dem Abschnitt zwischen "Aldi"-Markt und Kreisverkehr.
Lärm, Sicherheit und Straßenzustand als Ausgangspunkt der Debatte
Ausgangspunkt des Antrags war die Einschätzung, dass die Hälverstraße durch Lkw-Verkehr, enge Verkehrsverhältnisse und den schlechten Zustand der Fahrbahn erheblich lärmbelastet sei. Die SPD-Fraktion hatte daher eine streckenbezogene Tempo-30-Regelung zur Prüfung vorgeschlagen.
Lutz Schäfer (SPD) verwies zudem auf die besondere Schutzbedürftigkeit älterer Menschen, da sich zwei Senioreneinrichtungen direkt an der Straße befinden. „Mir geht es um die Sicherheit der Senioren. Wir wollen außerdem eine Verbesserung des Straßenzustandes durch die Tempo-30-Regelung erreichen. Das würde für die Autofahrer keine besondere Verschlechterung mit sich bringen“, erklärte er.
Unterschiedliche Ursachen für Lärmbelastung
Im weiteren Verlauf der Debatte wurde insbesondere die Frage diskutiert, wodurch die Lärmbelastung tatsächlich verursacht wird. Ausschussvorsitzender Klaus-Detlef Nelius betonte, dass vor allem der schlechte Zustand der Fahrbahn eine Rolle spiele. Auch aus Reihen der CDU wurde diese Einschätzung geteilt.
Mehrere Ausschussmitglieder stellten zudem infrage, ob auf der Hälverstraße im Alltag überhaupt regelmäßig Tempo 50 gefahren werde. „Ich sehe kaum ein Auto, das mit 50 km/h da lang fährt. Das ist verkehrsbedingt gar nicht nötig“, betonte Jochen Potberg (UWG). „Wenn die Straße neu gemacht wird, besteht eher die Chance, dass die Autofahrer schneller fahren.“
Konflikt um Parkraum und Gehwegnutzung
Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die Parksituation entlang der Hälverstraße. Beim sogenannten Schulterparken stehen Fahrzeuge teilweise auf dem Gehweg und verengen dadurch den Verkehrsraum. Ordnungsamtsleiterin Silvia González Algaba verwies auf geltende Mindestbreiten: „Der Gehweg muss in der Breite mindestens 1,50 bis zwei Meter frei sein, wenn ein Auto drauf parkt.“ Im Zuge einer möglichen Überplanung oder Tempo-30-Anordnung könnten Anpassungen der Parkordnung notwendig werden. Zugleich betonte sie: „Wir kontrollieren die parkenden Fahrzeuge bereits regelmäßig.“
Stefan Klotz (FDP) sah den zentralen Ansatz weniger in der Geschwindigkeit als im Umgang mit dem ruhenden Verkehr. „Die Verbesserung für die Verkehrsteilnehmer ließe sich durch die Reduzierung des Parkens auf dem Bürgersteig erreichen“, sagte er. Eine umfassende Neuplanung des Abschnitts hatte er bereits zuvor angeregt, jedoch ohne politische Mehrheit. Sabine Welte (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich hingegen offen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung und sah darin grundsätzlich einen möglichen Beitrag zur Verbesserung der Situation.
Am Ende der Beratung stimmte der Ausschuss über den Antrag ab, die Verwaltung mit der Stellung eines Tempo-30-Antrags beim Märkischen Kreis zu beauftragen. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Unterstützt wurde er von SPD und Grünen, während CDU, UWG und FDP geschlossen dagegen stimmten.






