Für beide Bauleitplanverfahren wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der „Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ durchzuführen.
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung des Standortes des Feuerwehrgerätehauses Spormecke zu schaffen. Mit einem Neubau sollen die dringend benötigten Erweiterungen und Qualifizierungsmaßnahmen für die an die Feuerwehr gestellten Anforderungen umgesetzt werden.
Außerdem soll danach am Standort des alten Feuerwehrgerätehauses die Möglichkeit der Schaffung von ebenfalls erforderlichen Räumlichkeiten für die Umsetzung des „Offenen Ganztags (OGS)“ an der Grundschule Spormecke ortsnah realisieren werden.
In einem Teilbereich des Geltungsbereiches der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine bisherige Ausweisung als „Fläche für den Gemeinbedarf“ zugunsten einer „Fläche für die Landwirtschaft“ zurückgenommen werden. Die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes und der beabsichtigten 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schalksmühle sind in den beigefügten Übersichtsplänen dargestellt.
Die Vorentwürfe der Planungen liegen in der Zeit vom 12.September bis einschließlich 12. Oktober bei der Gemeinde Schalksmühle, Fachbereich für Planen und Bauen, Zimmer 49, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle, während folgender Dienststunden öffentlich aus:
Montag-Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Schalksmühle (www.schalksmuehle.de/wirtschaft-bauen/planen/) eingestellt und sind auch über das Portal des Landes NRW (www.bauleitplanung.nrw.de) zu erreichen.
Stellungnahmen zur Planung können während der vorgenannten Auslegungsfrist bis einschließlich zum 12. Oktober schriftlich, per E-Mail an [email protected] oder zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Schalksmühle, Rathausplatz 1 abgegeben werden.