Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde insgesamt zwei Personen, die am Landgericht Hagen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Ihr Einsatzbereich wäre das Erwachsenenstrafrecht am Landgericht Hagen.
Der Rat der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Dieser Kandidatenvorschlag wird dann dem Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht vorgelegt. Dieses Gremium wird – in der zweiten Jahreshälfte 2023 – aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen auswählen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie zum Beispiel Richter,
Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Wer Schöffe werden möchte, sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines
Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis werden vorausgesetzt. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das bedeutet die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten
Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei stehe jedoch nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im
Umgang mit Menschen erworben wurde. „Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige
Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung“, heißt es in der Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung. Schöffen müssten ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Zudem müssten sie bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen sei, brauche ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssten auch in schwierigen Situationen bewahrt
werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen habe.
Interessierte können sich schriftlich an die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde, Hagener Straße 76, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde oder per E-Mail an [email protected] wenden. Die Nutzung des Bewerbungsformulars ist zwingend notwendig. Dies ist ebenfalls bei der Gemeinde erhältlich. Für Rückfragen steht Sebastian Putz von der Verwaltung unter Tel. 02352/938317 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.
Die Bewerbungsfrist endet am 19. Mai.









