Lüdenscheid. Am 13. Mai vergangenen Jahres nehmen Polizisten an der Schützenstraße in Lüdenscheid einen Unfall auf. Dabei kontrollieren sie die Papiere sämtlicher Beteiligter. Es stellt sich heraus, dass der serbische Führerschein eines 27-Jährigen in Deutschland keine Gültigkeit hat. Wer als Ausländer länger als sechs Monate in Deutschland gemeldet ist, muss seinen fremdländischen Führerschein umschreiben lassen. Der 27-Jährige gibt an, bereits einen Antrag auf Umschreibung gestellt zu haben. Die Polizei gibt dem Mann daraufhin drei Tage Zeit, das nachzuweisen.
Er erscheint daraufhin auf der Wache. Er übergibt den Beamten eine Visitenkarte seiner, wie er sagt, Sachbearbeiterin des Straßenverkehrsamtes. Ermittlungen ergeben, dass gar kein Antrag auf Umschreibung seitens des 27-Jährigen gestellt worden war. Und so findet sich der Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf der Anklagebank des Amtsgerichts Lüdenscheid wieder. Er erklärt, sämtliche Unterlagen zur Umschreibung seines Führerscheins beim Straßenverkehrsamt abgegeben zu haben. Als nach sechs Monaten nichts passiert sei, habe er nachgefragt. Ihm sei mitgeteilt worden, dass noch eine Nachfrage in Serbien liefe, so der Angeklagte. „Ich habe einen Antrag gestellt“, behauptet der Mann felsenfest.
Verteidiger fordert Freispruch
Der 27-Jährige war schon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Damals hatte er einen serbischen Führerschein auf Probe vorgelegt – ebenfalls ungültig in Deutschland. Der Verteidiger fordert in seinem Plädoyer einen Freispruch. Denn: Zur Tatzeit hatte es einen Hackerangriff im Märkischen Kreis gegeben. Auch das Straßenverkehrsamt sei betroffen gewesen. Dabei hätte der Antrag seines Mandanten schnell untergehen können. Das sei zwar denkbar, so der Richter, er glaubt aber dennoch nicht an die Beantragung. Schließlich habe der Angeklagte bis heute noch immer nur den ungültigen serbischen Führerschein, obwohl seit dem Vorfall so viel Zeit vergangen sei. Er verurteilt den arbeitslosen Mann zu 300 Euro Geldstrafe. Hatte der Verteidiger zuvor noch einen Freispruch gefordert, akzeptiert er nun das Urteil. Es ist damit bereits rechtskräftig.