Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 8b des Gesetzes über die Rechtsstellung von Soldaten verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.

Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familiename, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann beim Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schalksmühle eingelegt werden.

Hierbei ist der Personalausweis oder der Reisepass unbedingt vorzulegen.