Am Freitag, 1. März, gab die Bezirksregierung Arnsberg bekannt, dass im Sommer dieses Jahres mit dem ersten Bauabschnitt begonnen wird. Dieser umfasst die Wirtschaftswege in den Bereichen Ebbinghausen, Kotten, Breloh, Groll, Holand und in der Sylbach. In 2025 wird dann der Wegebau in Kückelhausen, Lausberg und im Steinbachtal fortgesetzt.
Ziel der Flurbereinigung ist die Erschließung und Neuordnung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, gleichzeitig werden vorhandene Wege durch entsprechende Ausbaumaßnahmen den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen angepasst. Das alles geschehe unter Beachtung der schutzwürdigen Lebensräume und Arten und es würden zusätzlich landschaftsaufwertende Maßnahmen durchgeführt, betont die Bezirksregierung.
Mit den 110 Grundstückseigentümern, deren Flächen in diesem Sommer zum Bau der Wege befahren werden müssen, sollen in den nächsten Wochen Gespräche geführt werden. Die Zufahrt zu den Häusern und Höfen sei während der Bauphase mit kurzzeitigen Unterbrechungen möglich.
2,24 Millionen Euro Fördergeld
Die Verfahrenskosten (Planung und Kosten der Behörde) trägt das Land NRW (Verfahrenskosten). Die Investitionen, insbesondere für den Wegeausbau, für die erforderliche Neuvermessung und für landschaftspflegerische Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes in die Natur (sogenannte Ausführungskosten) werden zu 80 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen und mit 2,24 Millionen Euro gefördert.
Die übrigen 20 Prozent der Ausführungskosten werden durch Beiträge der Grundstückseigentümer gedeckt und anteilig durch die Stadt Breckerfeld mitfinanziert, um die Eigentümer zu entlasten.
554 Hektar Fläche
Die Fläche der Flurbereinigung umfasst insgesamt 554 Hektar, der Wegebau wird größtenteils in den bereits vorhandenen Trassen erfolgen. Grundlage für den Wegebau bildet der Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), der gemeinsam vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und der Bezirksregierung Arnsberg als Flurbereinigungsbehörde, unter Beteiligung aller betroffenen Träger öffentlicher Belange erarbeitet worden ist.
Die Karte zum Plan nach § 41 FlurbG ist im Internet unter https://www.bra.nrw.de/-2231 veröffentlicht. Sie stellt unter anderem die neuen und die auszubauenden Wege sowie die hierfür erforderlichen Kompensationsmaßnahmen dar.










