Verkauft werden dürfen nur Fahrräder, deren Anbieter auch der Eigentümer ist. Die Fahrräder sollten in einem gebrauchsfähigen Zustand und nicht älter als 15 Jahre sein. Es können Fahrräder in den Kategorien Kinderräder, Mountainbikes und Tourenräder verkauft werden.
Die Anlieferung der Räder erfolgt zwischen 10.45 und 11 Uhr. Bei Anlieferung erhält jeder Anbieter vom ADFC ein Schild, auf das er seinen Namen, den Wunschpreis, das Baujahr des Rades und die Rahmengröße sowie seine Telefonnummer schreibt und ans Rad hängt. Die Schilder können auch im Voraus heruntergeladen (Link zum PDF-Download) und ausgefüllt mitgebracht werden.
Der Anbieter hält sich während der Verkaufszeit in der Nähe seines Fahrrads auf, um bei Kaufinteresse weitere Fragen beantworten zu können. Gerne kann in der Zeit auch der in unmittelbarer Nähe stattfindende Familienflohmarkt besucht werden. Es empfiehlt sich, das Rad mit einem Schloss zu sichern. Für sein Fahrrad trägt der Anbieter auch im Zeitraum des Fahrradmarktes die Verantwortung bezüglich der Diebstahlsicherung.
Kaufinteressenten können direkt vor Ort mit den Anbietern der Räder in Kontakt treten, Fragen stellen und weitere Details klären. Sollte es zum Kauf kommen, schließen Anbieter und Käufer einen Kaufvertrag miteinander. Hierfür stehen bei Bedarf Kopien eines ADFC-Muster-Fahrrad-Kaufvertrags zur Verfügung. Zudem bietet der ADFC im Rahmen der Zeit eine grobe Durchsicht einzelner Fahrräder an.








