Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) hat den Verdacht auf Geflügelpest bei einer in Witten gefundenen Wildgans bestätigt. Das Tier war am 30. Oktober am Kemnader See im Bereich Heven entdeckt worden. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, handelt es sich um den ersten bestätigten Fall der aktuellen Saison im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Im Bereich der Ruhrseen in Witten, Wetter und Herdecke waren in den vergangenen Jahren immer wieder vereinzelte Fälle aufgetreten. „Da es sich bei der Gans um einen Wildvogel handelt, planen wir aktuell nicht, Restriktionszonen einzurichten. Auch ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen, eine allgemeine Stallpflicht im Kreis anzuordnen“, erklärte Amtsveterinärin Dr. Bettina Maintz. Man werde das Geschehen aufmerksam beobachten und bei Bedarf weitere Schritte einleiten.

Bereits jetzt erfolgen regelmäßige Kontrollen und Kadaversuchen am Kemnader See und entlang der Ruhr. Drei weitere tote Wasservögel — zwei Gänse und ein Schwan — wurden in den letzten Tagen eingesammelt und zur Untersuchung an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt weitergeleitet. Sollte sich ein neuer Verdacht ergeben, werde erneut das FLI eingeschaltet, so Maintz.

Appell an Geflügelhalter

Um einen Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände zu vermeiden, ruft das Veterinäramt alle Halterinnen und Halter zu besonderer Vorsicht auf. „Rücken Sie Sicherheit und Hygiene in Ihren Fokus“, betont Dr. Maintz.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  • Geflügel nicht an Stellen füttern, die auch Wildvögeln zugänglich sind.
  • Futterstellen und Tränken so gestalten, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Nur Leitungswasser zum Tränken verwenden, kein Oberflächenwasser.
  • Stall- und Straßenkleidung trennen, Hände gründlich waschen.
  • Futter, Einstreu und Material sicher lagern und Ställe gegen unbefugtes Betreten sichern.

Zudem sollten sich Halter auf eine mögliche Stallpflicht vorbereiten.

Meldung von Wildvogel-Funden

Die Kreisverwaltung bittet die Bevölkerung, verendete Wildvögel – insbesondere Wasservögel, Greifvögel, Rabenvögel, Reiher, Kraniche oder Gänse – dem Veterinäramt zu melden. Die Tiere werden abgeholt und auf Geflügelpest untersucht. Auch für Hundehalter gilt Vorsicht: Hunde sollten an der Leine geführt werden, um einen Kontakt mit infizierten Vögeln zu verhindern.

Ansprechpartner beim Veterinäramt sind Jörg Trestik, Barbara Pass und Dr. Bettina Maintz, sie sind erreichbar unter den Telefonnummern 02336/932410, 02336/932402 oder 02336/932406 sowie per E-Mail an [email protected].

Onlineformular für Geflügelhalter

Das Veterinäramt weist aus gegebenem Anlass nochmals ausdrücklich darauf hin, dass jede Geflügelhaltung gemeldet werden muss. „Jede, wirklich jede Geflügelhaltung, die uns noch nicht gemeldet wurde, muss uns mit Blick auf die Vogelgrippe umgehend angezeigt werden“, heißt es aus der Behörde.

Zur Vereinfachung steht auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.en-kreis.de ein Onlineformular bereit. Es ist direkt unter dem Link enkreis.form.cloud/formcycle/form/provide/154/ erreichbar.

Weitere Informationen rund um das Thema „Geflügelpest/Vogelgrippe“ sind unter der Rubrik „Schnell gefunden“ auf der Startseite der Kreisverwaltung abrufbar.