Kurz vor Weihnachten erreichte viele Städte und Gemeinden in der Region eine Nachricht mit erheblicher Tragweite: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt kommunale Altschulden in Höhe von rund 8,9 Milliarden Euro. Für zahlreiche Städte und Gemeinden in der Region bringt diese Entscheidung spürbare finanzielle Erleichterung: Kommunen wie Halver, Iserlohn, Ennepetal, Altena, Gevelsberg, Herscheid, Meinerzhagen und auch der Märkische Kreis werden in den kommenden Monaten deutlich von ihren Altschulden entlastet.
Am 23. Dezember 2025 verschickte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die Bewilligungsbescheide an insgesamt 167 NRW-Kommunen. Grundlage hierfür ist das Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen, das am 18. Juli 2025 in Kraft getreten ist. Ziel des Programms ist es, Städte und Gemeinden nachhaltig von übermäßigen Liquiditätskrediten zu entlasten und ihnen neue finanzielle Handlungsspielräume zu eröffnen.
„Luft zum Atmen“
Landesweit summierten sich die übermäßigen kommunalen Liquiditätskredite zum Stichtag Ende 2023 auf rund 17,7 Milliarden Euro. Etwa die Hälfte davon — rund 8,9 Milliarden Euro — übernimmt nun das Land Nordrhein-Westfalen im Wege eines Schuldnerwechsels. Jede teilnehmende Kommune wird mindestens zu 41,1 Prozent von ihren übermäßigen Kassenkrediten entlastet. Für besonders hoch verschuldete Städte greift zusätzlich eine Spitzenentschuldung: Liegen die Schulden nach der Mindestentlastung noch über 1.500 Euro pro Einwohner, übernimmt das Land auch diese Beträge vollständig.
Ministerpräsident Hendrik Wüst bezeichnet das Programm als Meilenstein: „Das ist ein historischer Entlastungsschritt für Nordrhein-Westfalen. Wir geben unseren Städten und Gemeinden wieder Luft zum Atmen und stärken ihre Handlungsfähigkeit.“
Spürbare Entlastung in der Region
Auch zahlreiche Kommunen im südlichen Ruhrgebiet, im Ennepe-Ruhr-Kreis und im Märkischen Kreis profitieren deutlich von der Entschuldung. Die Spannbreite reicht dabei von kleineren Millionenbeträgen bis hin zu einer Entlastung in dreistelliger Millionenhöhe.
So wird die Stadt Hagen um rund 543 Millionen Euro entlastet. Iserlohn profitiert mit etwa 21,95 Millionen Euro, Schwelm mit rund 17,3 Millionen Euro und Ennepetal mit knapp 13,7 Millionen Euro. Für Altena übernimmt das Land rund 12 Millionen Euro, für den Märkischen Kreis gut 11,1 Millionen Euro.
Weitere Entlastungen fließen nach Halver (rund 9,6 Millionen Euro), Sprockhövel (etwa 7,9 Millionen Euro), Werdohl (rund 7,6 Millionen Euro) und Gevelsberg (knapp 5,8 Millionen Euro). Auch Meinerzhagen (rund 3,8 Millionen Euro), Herscheid (etwa 2,95 Millionen Euro), Kierspe (gut 2,2 Millionen Euro) und Herdecke (rund 1,78 Millionen Euro) gehören zu den begünstigten Kommunen.
Eine Übersicht über die teilnehmenden Kommunen nebst den in die Landesschuld zu übernehmenden Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung finden Interessierte hier.
Große Verantwortung – bewusst übernommen
Für den Landeshaushalt bedeutet die Schuldenübernahme eine erhebliche Belastung. „Die Übernahme von rund 8,9 Milliarden Euro kommunaler Altschulden ist für das Land Nordrhein-Westfalen eine erhebliche finanzielle Kraftanstrengung. Wir übernehmen diese Verantwortung bewusst, um die kommunale Ebene dauerhaft zu stabilisieren und Planungssicherheit zu schaffen“, unterstreicht Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk dennoch die Bedeutung des Schrittes.
Besonderes Signal an die Kommunen
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, spricht von einem besonderen Signal an die Kommunen: „Kurz vor Heiligabend konnte die Landesregierung ein besonderes Päckchen unter den kommunalen Weihnachtsbaum legen. Mit der Übernahme von fast neun Milliarden Euro kommunaler Verbindlichkeiten setzt die Landesregierung eines der größten Programme zur finanziellen Entlastung der Kommunen in der Geschichte Nordrhein-Westfalens um.“
Die Wirkung der Entschuldung ist in den Kommunen unmittelbar spürbar: Die kommunalen Eigenkapitalpositionen werden gestärkt, Zins- und Tilgungszahlungen entfallen oder sinken deutlich und es werden neue finanzielle Spielräume beispielsweise für Investitionen in Infrastruktur oder Bildung geschaffen.
Der weitere Fahrplan
Sobald die Bewilligungsbescheide bestandskräftig sind, beginnt das NRW-Finanzministerium in enger Abstimmung mit den Kommunen mit der Übernahme der entsprechenden Kreditverträge. Der gesetzlich vorgesehene Umsetzungszeitraum reicht bis zum 31. Dezember 2026.









