Knapp 50.000 Euro sollten die Mieter gemeinsam nachzahlen. Diese ergaben sich aus einer Forderung der Stadtwerke. Wie bereits berichtet, wurden seitens der LEG jedoch Fristen nicht eingehalten. Im Rahmen einer Mieterversammlung wurden Unterschriften gesammelt und der Forderung widersprochen. Nun bekamen die Mieter Post von der LEG. In dem es heißt: „Unsere Nachtragsberechnung über die Heizkosten für den Abrechnungszeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 vom 15.09.2023 erklären wir mit dem heutigen Schreiben als gegenstandslos. Diese enthielt einen systembedingten Fehler.“
Die zugrundeliegende Nebenkostenabrechnung sei storniert worden und die daraus resultierende Nachforderung auf dem Mieterkonto zurückgenommen. Mieter, die den Betrag bereits bezahlt haben, erhielten den Betrag zurückerstattet.