Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden schwerpunktmäßig Lärmimmissionen der klassifizierten Hauptverkehrsstraßen berücksichtigt, die einen Schwellenwert von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen/Jahr erreichen. Für diese Bereiche liegen Lärmkartierungsdaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW vor, die die Grundlage der Lärmaktionsplanung darstellen. Diese Daten wurden im Rahmen der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht.
Unter dem Link www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de ist für Herscheid eine Übersichtskarte der betroffenen Straßen und Gebäude einsehbar. Die Hauptlärmquelle in Herscheid liegt im Bereich der Landstraße 561 zwischen Hardt und Ortseingang Herscheid.
In der zweiten Beteiligungsphase wird nunmehr der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stufe 4 offengelegt, um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Weiter wird den zuständigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit der Mitwirkung eingeräumt.
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hat in Form eines Bürgerworkshops am 16. Novenber 2023 stattgefunden. Die dort geäußerten Anregungen und Hinweise finden Niederschlag im jetzt vorliegenden Entwurf.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe 4 wird nunmehr im Rahmen der zweiten Beteiligungsphase in der Zeit vom 18. April bis zum 21. Mai im Rathaus im Bürgerbüro während der regulären Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung kann jeder Anregungen und Hinweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorbringen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist auch Thema in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am Montag, 29. April, um 17 Uhr im Bürgersaal.