Mit der am 29. Juni in Kraft getretenen und ab dem 30. Dezember anzuwendenden EU-Verordnung stehen Unternehmen nun vor zusätzlichen Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer Lieferketten, teilt die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK). Die Verordnung legt fest, dass bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt eingeführt, ausgeführt oder dort bereitgestellt werden dürfen, wenn sie nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen.
Für bestimmte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten die Pflichten erst ab dem 30. Juni 2025. Die Durchsetzungsbehörde in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) bietet in Kooperation mit den IHKs in Aachen und Bonn/Rhein-Sieg am 17. September ein kostenfreies Webinar zur Umsetzung der neuen EU-Entwaldungsverordnung an. In diesem werden unter anderem die direkt oder indirekt betroffenen Produktgruppen erläutert und über die Umsetzungsschritte informiert.
Informationen zum Thema und zum Webinar sind auf der Webseite der SIHK sihk.de/Lieferketten veröffentlicht. Für Fragen steht bei der SIHK Kordula Nolte unter Telefon 02331 / 390-223 oder [email protected] zur Verfügung.