Entwaldungsfreie Lieferketten – Unternehmen müssen sich vorbereiten
Die Verordnung legt fest, dass bestimmte Rohstoffe nur dann in den Unionsmarkt eingeführt, ausgeführt oder dort bereitgestellt werden dürfen, wenn sie nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. - Symbolfoto: Pixabay
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