„Sehr geehrter Herr Landrat,
zunächst möchte ich mich bei Ihnen sehr herzlich für die Anordnung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Kölner Straße in Kierspe bedanken. Diese Anordnung war ganz sicher ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nichtsdestotrotz bin ich sowohl irritiert über die unübliche Art Ihrer Antwort mittels einer sehr kurzfristig zur Kenntnis gegebenen Pressemitteilung als auch enttäuscht darüber, dass es nicht zu einem Durchfahrtsverbot für den überregionalen Schwerlastverkehr gekommen ist. Ich möchte Ihnen gern darlegen, warum:
In Ihrer Pressemitteilung vom 28. November schrieben Sie, dass „nur knapp zehn Prozent“ des bisherigen Lüdenscheider Lkw-Verkehrs nun durch Kierspe fließt. Die Zahl, wie viele Lkw die Kierspe als Ausweichroute nutzen zuvor durch Lüdenscheid fuhren, ist nicht relevant. Den Zahlen, die Sie als Berechnungsgrundlage für Ihre Beurteilung genutzt haben, ist eine Steigerung des Lkw-Verkehrs in Kierspe um 35 Prozent seit März zu entnehmen. Das ist meines Erachtens der relevante Wert, um verkehrsrechtliche Maßnahmen für Kierspe abzuleiten.
Gleiches gilt für den Lkw-Verkehr in Meinerzhagen, der ebenfalls um knapp 30 Prozent zugenommen hat.
Die besondere Gefahrenlage nach §45 Abs. 9 StVO, die wir ja beide als korrekte Grundlage für die Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen ansehen, tritt nicht danach ein wie viel Schwerlastverkehr in einem vorherigen Zeitraum mal an anderer Stelle geflossen ist. Die besondere Gefahrenlage bezieht sich auf die „besonderen örtlichen Verhältnisse“. Und diese sind, wie ich bereits in meinem Schreiben vom 3. November deutlich machte, nicht akzeptabel. Nicht nur die von Ihnen angeführte Lärmbelastung, auch die Schadstoffbelastung und die allgemeine Verkehrsbelastung sind valide Punkte, die aus meiner Sicht im Rahmen der aktuellen Fassung der StVO eine Gefahrenlage darstellen und die Anordnung eines
Durchfahrtsverbots möglich machen.
Insbesondere in Sachen Schadstoffbelastung wären Messungen wünschenswert. Daher bitte ich Sie, unverzüglich entsprechende Schadstoffmessungen einzuleiten. Ganz konkret befinden sich auf der entsprechenden Strecke zum Schutze der Fußgänger neu gebaute Poller, die im Übrigen bereits wenige
Stunden nach ihrer Aufstellung umgefahren worden sind. Ebenso verweise ich auf die Volmebrücke auf der B237, die nach dem Bekanntwerden von Schäden aufgrund des steigenden Verkehrsaufkommens abgelastet werden musste. Diese Punkte, die ich bereits in meinem letzten Schreiben erwähnte, stellen in meinen Augen besondere Gefahren für Mensch und Infrastruktur dar.
Zudem haben mich zahlreiche Zuschriften erreicht in denen Bürgerinnen und Bürger sowie
Wirtschaftsvertreter ein Durchfahrtsverbot forderten, auch und gerade nach der Ankündigung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese wird als sinnlos wahrgenommen, da bei den aktuellen
Verkehrsverhältnissen in der Regel ohnehin nicht schneller als 30 km/h gefahren werden kann. Im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner kann es nur unser gemeinsames Ziel sein, endlich Argumente für ein Durchfahrtsverbot zu sammeln und nicht zu versuchen, ein solches möglichst zu verhindern.“