Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNO) und Westfalen-Lippe (KVWL) und den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen in ländlichen und strukturschwachen Regionen 24,5 zusätzliche Sitze zur Niederlassung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geschaffen – drei davon im Märkischen Kreis. Dadurch soll die psychotherapeutische Versorgung verbessert werden.
Die Zahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich in bestimmten Regionen niederlassen können, ist nach bundesgesetzlichen Regelungen begrenzt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Versorgung in allen Regionen gewährleistet wird.
Eine Möglichkeit der Schaffung zusätzlicher Sitze besteht jedoch nach Paragraph 103 Sozialgesetzbuch V (Absatz 2 Satz 4). Nordrhein-Westfalen ist neben Schleswig-Holstein das erste Bundesland, das von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.
„In Nordrhein-Westfalen müssen Menschen zu oft und zu lange auf einen freien ambulanten Therapieplatz warten. Dies zeigt, dass die Anzahl der ambulant tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen nicht ausreicht, um den Bedarf an Untersuchungen und Behandlungen zu decken. Dabei ist es bei psychischen Erkrankungen besonders wichtig, früh mit der Behandlung zu beginnen. Wir haben daher in Nordrhein-Westfalen landesweit zunächst insgesamt 24,5 zusätzliche Sitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Besetzung ausgeschrieben. Damit leisten wir einen Beitrag zur Verbesserung des psychotherapeutischen Versorgungsangebotes”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Aufgrund der aufwendigen Bedarfsanalysen, die vor Schaffung der Sitze notwendig waren, habe das Ministerium zunächst die Gebiete mit den niedrigsten Versorgungsgraden in den Blick genommen. Weitere Analysen und Anträge zur Schaffung zusätzlicher Sitze in anderen ländlichen bzw. strukturschwachen Gebieten sollen folgen.











