Angesichts rapide steigender Unfallzahlen mit E-Scootern bei Kindern und Jugendlichen verstärkt die Polizei im Märkischen Kreis ihre Präventionsarbeit: Mit Beginn des kommenden Schuljahres startet das „Projekt E“, bei dem Polizeibeamtinnen und -beamte alle achten Klassen der weiterführenden Schulen besuchen.
Deutlicher Anstieg der Unfallzahlen
Die Polizei beobachtet die Entwicklung mit wachsender Sorge. Innerhalb kurzer Zeit sei die Zahl der Unfälle mit E-Scootern um rund 700 Prozent gestiegen. „Gerade in den vergangenen Tagen haben sich mehrere Unfälle mit verletzten Jugendlichen ereignet“, erklärt die Polizei. Die steigende Tendenz halte weiterhin an.
Als Hauptursache sehen die Beamten eine erhebliche Wissenslücke im Umgang mit den motorisierten Fahrzeugen. „Viele junge Menschen wissen nicht, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten und entsprechend strenge Regeln einzuhalten sind“, so die Polizei weiter. Dies betreffe auch vermeintliche „Kinder-E-Scooter“.
Mehr Kontrollen – Fokus auf Aufklärung
Bereits jetzt führt die Polizei in größeren Städten des Märkischen Kreises regelmäßig Schwerpunktkontrollen durch. Besonders in Innenstädten werden E-Scooter-Fahrer überprüft. Doch nun will die Polizei stärker und konsequent auf Prävention durch Aufklärung setzen — und auf eine direkte Ansprache in Schulen.
Die Maßnahme ist Teil eines landesweiten Modellprojektes. Dabei besuchen speziell geschulte Polizeibeamte und -beamtinnen der Verkehrsunfallprävention und des Opferschutzes an weiterführenden Schulen alle Klassen des Jahrgangs 8, vermitteln grundlegende Verkehrsregeln, zeigen typische Unfallrisiken auf und beantworten Fragen der Schülerinnen und Schüler. Ziel ist es, Unfälle zu verhindern bei den Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass ein E-Scooter eben kein Spielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug ist.
Wichtige Regeln für E-Scooter-Fahrer
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die wichtigsten Vorschriften hin:
- Mindestalter: E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
- Fahrbereich: Gefahren werden muss auf Radwegen oder der Straße. Das Fahren auf dem Bürgersteig oder in Fußgängerzone ist absolut tabu und wird mit einem Bußgeld geahndet.
- Alleinfahrt: Es gilt die strikte Regel: Ein Roller, eine Person. Das beliebte Mitnehmen von Freunden auf dem Trittbrett ist verboten und extrem gefährlich, da sich das Bremsverhalten massiv verändert.
- Alkohol und Drogen: Für Jugendliche unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss erwischt wird, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern beschädigt unter Umständen auch seine Chance auf den späteren Autoführerschein, da sämtliche im Straßenverkehr begangenen Straftaten im Register vermerkt sind.
- Handynutzung: Wer während der Fahrt das Handy in der Hand hält, riskiert - genau wie beim Fahrrad oder Auto - ein empfindliches Bußgeld.
Wer sich nicht an diese Regeln halte, gefährde nicht nur sich selbst, sondern auch andere. „Wir wollen Unfälle verhindern, bevor sie passieren“, betont die Polizei. Das „Projekt E“ solle mit Aufklärung und frühzeitiger Sensibilisierung dazu beitragen, dass junge Menschen sicherer unterwegs sind.









