Ab Mittwoch, 1. März, gilt die Schonzeit für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze bis zum 30. September. Nach dem Leitspruch „Formschnitt ja, Kahlschlag nein“ sind schonende, zurückhaltende Form- und Pflegeschnitte sowie Rückschnitte für die Verkehrssicherheit weiterhin erlaubt.
Vorher sollte aber nach Vogelnestern geschaut und diese müssen dann artgerecht umgesetzt werden – oder der Schnitt verschoben werden. Ein umfangreicher Rückschnitt oder „auf den Stock setzen“ ist in dieser Zeit verboten. Dies dient dem Naturschutz.
Doch auch der geringe Formschnitt sorgt dafür, dass private Grundstückseigentümer immer mal Grünabfälle zu entsorgen haben. Daher weist die Vier-Täler-Stadt in Absprache mit dem Zweckverband für Abfallentsorgung (ZfA) auf die Grünabfall-Abfuhrtermine hin. Diese sind:
- Montag, 06.03.2023
- Freitag, 31.03.2023
- Dienstag, 02.05.2023
- Dienstag, 30.05.2023
- Montag, 26.06.2023
- Montag, 24.07.2023
- Montag, 21.08.2023
- Montag, 18.09.2023
- Montag, 16.10.2023
- Montag, 13.11.2023.
Auf der Internetseite der Stadt Plettenberg finden stehen Infos unter dem Link https://www.plettenberg.de/gruenabfaelle.








