Der Wolf ist zurück im Märkischen Kreis, das ist bekannt. Seit 2020 gab es vier bestätigte Nutztierrisse, die Isegrim eindeutig zugeordnet werden konnten. Trotz der verstärkten Sichtungen in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland hat es keinerlei Hinweise auf aggressives Verhalten gegenüber Menschen gegeben, heißt es beim Märkischen Kreis.
„Im Kreis gibt es aktuell ein Einzeltier mit der Kennung „GW2856f“. Bei dieser Wölfin geht das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) davon aus, dass sie seit April 2023 ihr Territorium im Kreisgebiet genommen hat. Aufgrund der Wolfsnachweise ergibt sich bisher ein Streifgebiet von Halver über Kierspe, Meinerzhagen, Lüdenscheid und Herscheid bis nach Plettenberg“. So steht es im Bericht der Kreisverwaltung für die kommende Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umwelt und Planung. Er tagt am Donnerstag, 1. Februar, im Lüdenscheider Kreishaus.

Das NRW-Umweltministerium habe am 20. September 2023 die „Förderkulisse Märkisches Sauerland“ ausgerufen. In diesen Förderkulissen komme mindestens ein territorialer Wolf vor, so dass für durch den Wolf verursachte Tierrisse durch das Land ein finanzieller Ausgleich für Tierverluste, Tierarztkosten oder Medikamente geleistet werden könne, steht in dem Bericht von Kreisdirektorin Barbara Dienstel-Kümper, zugleich zuständige Fachbereichsleiterin, an die Umweltpolitikerinnen und -politiker.
Die Untere Naturschutzbehörde werde die Beratung für die Landwirtschaft ausweiten. Auch das Netzwerk der Wolfsberaterinnen und -berater im Kreis werde erweitert. Als Ansprechpartnerin zum Thema Wolf stehe Caroline Bendrien (Tel. 02351/966-6396) beim Kreis zur Verfügung. Zudem bittet der Märkische Kreis darum, Fotos oder Videos von Wolfssichtungen zeitnah zu übermitteln. Auch die Jägerschaft werde gebeten, ihre Informationen zu teilen. Die Untere Naturschutzbehörde werde Infos an das LANUV weiterleiten. Das LANUV könne anhand der bundesweit einheitlichen Methoden insbesondere auch die Abgrenzung zu Wolfshunden treffen. Es sei wichtig, direkt vor Ort eine sichere Faktenlage zu erfassen, so die Kreisdirektorin in ihrem Bericht. Hierbei könnten alle Betroffenen helfen. „Je vollständiger das Bild wird, desto effektiver kann über die erforderlichen Maßnahmen nachgedacht werden“.
Abschuss nur im Ausnahmefall und unter strengen Voraussetzungen
Herdenschutzmaßnahmen sind zunächst das nach geltendem Recht vorgesehene Mittel der Wahl. Ein Abschuss wäre nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur im Ausnahmefall und unter strengen Voraussetzungen möglich.










