Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht eine turnusmäßige Überprüfung der Lärmsituation unter anderem an Hauptverkehrsstraßen vor. Die Ergebnisse der vierten Runde zur Lärmaktionsplanung wurden dem Rat der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde am 18. Dezember vorgestellt. Der Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie und des Bundesimmisionsschutzgesetzes wird anhand von belästigenden und gesundheitsschädlichen Geräuschen im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, gemessen. In der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde sind – wie bereits berichtet – Teilbereiche an der B236 (Hagener Straße / Altenaer Straße) betroffen.
Die Bürgermeisterin und der Rat halten den Plan für unnötig, da das Werk reine Theorie sei. „Es ist ein Zahlenwerk, das auf Werten basiert, die vom LANUV übermittelt wurden. Es war niemand jemals hier und hat sich das vor Ort angeschaut“, erklärte Tupat damals. Aber es sei nunmal eine EU-Richtline. Werde diese von Deutschland nicht erfüllt, müsse die Bundesregierung täglich 250.000 Euro Strafe zahlen. „Das wird sich der Bund von den Kommunen wiederholen, die das nicht haben“, erklärte Tupat. Klar sei aber auch, dass sich durch den Plan in Nachrodt-Wiblingwerde nichts ändere. „Wie will ich die Menschen an der Bundesstraße schützen? Soll ich einen Tunnel durch Nachrodt-Wiblingwerde bauen?“, fragte die Bürgermeisterin damals provokant. Es entfachte eine kurze Diskussion über die Unsinnigkeit solcher EU-Verordnungen, die die Gemeinden unnötiges Geld kosten würden – da waren sich alle Ratsmitglieder einig.
Die Ergebnisse eben dieser Lärmkartierung können nun auf der Internetseite der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde sowie in Zimmer 15 (weißer Container) der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Bei persönlicher Einsicht vor Ort sind jedoch die Öffnungszeiten der Verwaltung zu beachten.
Hinweise und Anregungen können im Zeitraum vom 16. Januar bis zum 17. Februar auf dem Postweg und über E-Mail an [email protected] abgegeben werden.