Am Sonntag, 9. Juni, steht die Europawahl an. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.
Wahlhelfer erleben die Wahlen vor der eigenen Haustür hautnah mit und unterstützen diese. Die Stadt Plettenberg zahlt für den Einsatz ein sog. Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.
Als Wahlhelfer tätig werden kann, wer
- am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist.
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält.
- das 16. Lebensjahr vollendet hat (unter 18 Jahre mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten).
- nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Interessierte können sich bis zum 29.02.2024 bei Sabrina Esser melden, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter der Nummer 02391/923-189.









