Das BMWK betont, dass die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen vorsehen, dass vorläufig bewilligte Anträge abgelehnt und die gewährten Hilfen vollständig zurückgefordert werden, falls die Frist nicht eingehalten wird. „Nur wer die Schlussabrechnung rechtzeitig abgibt – also spätestens bis zum 30. September dieses Jahres – kann eine vollständige Rückforderung vermeiden“, erklärt Ulrich Dröge, Leiter der Betriebsberatung der HwK Südwestfalen.
Handwerksbetriebe haben nicht mehr viel Zeit die Schlussabrechnung gemeinsam mit ihren prüfenden Dritten, wie Steuer- oder Wirtschaftsberatern, vorzubereiten. „Es ist entscheidend, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Wer das noch nicht erledigt hat, sollte dies nun schleunigst nachholen“, rät Dröge. Andernfalls könne eine Schlussabrechnung durch prüfende Dritte nicht fristgerecht eingereicht werden, woraufhin die zuständige Bewilligungsstelle des Landes, die Bezirksregierung Arnsberg, umgehend Rückforderungsmaßnahmen einleite.










