Für die Freien Demokraten ist das Urteil ein klarer Erfolg für den Rechtsstaat und die Demokratie. Auch im Märkischen Kreis hätte das neue Kommunalwahlgesetz von CDU, SPD und Grünen den Wählerwillen bei der Zusammensitzung des Kreistags verzerrt.
Das Urteil im Wortlaut:
„Es wird festgestellt, dass der Antragsgegner das Recht der Antragstellerin auf chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen aus Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 der Landesverfassung und auf Gleichheit der Wahl aus Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, Artikel 78 Absatz 1 Satz 2 der Landesverfassung dadurch verletzt hat, dass er durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften vom 5. Juli 2024 (GV. NW. S. 443 ff., SGV. NW. 1112) in § 33 Absatz 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein- Westfalen (Kommunalwahlgesetz) ein neuartiges Verfahren zur Berechnung der Zuteilung von Sitzen bei Kommunalwahlen eingeführt hat. Die notwendigen Auslagen der Antragstellerin sind vom Land Nordrhein-Westfalen zu erstatten.“
„Stoppsignal für parteitaktische Manipulation am Wahlrecht“
Axel Hoffmann, FDP-Fraktionsvorsitzender im Kreistag: „Das Urteil ist ein klares Stoppsignal für parteitaktische Manipulation am Wahlrecht. CDU, SPD und Grüne haben versucht, sich mit einer verfassungswidrigen Neuregelung der Sitzverteilung im Kommunalwahlrecht Vorteile zu verschaffen – auf Kosten der Wählerinnen und Wähler. Das schwarz-rot-grüne Machtkartell ist gestoppt worden.“ Der Verfassungsgerichtshof habe bestätigt, dass die Reform zu einer systematischen Verzerrung der Erfolgswertgleichheit geführt hätte – und damit gegen die Verfassung verstoße. Das sei ein herber Rückschlag für die Regierungsparteien, aber ein Sieg für die kommunale Demokratie und die Integrität unseres Wahlsystems.

Hoffmann weiter: „Ein Wahlrecht muss über jeden Zweifel erhaben sein. Es darf niemals nach parteipolitischen Interessen zurechtgebogen werden. Wir Freie Demokraten haben von Anfang an deutlich gemacht: Wir stehen für faire Wahlen, gleichen Erfolgswert und eine starke kommunale Demokratie – im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.“
Manuel Huff, Kreisvorsitzender Die LINKE, Fraktionsvorsitzender im Kreistag und Bürgermeister-Kandidat in Iserlohn: „Das ist grundsätzlich eine gute Entscheidung des Gerichts und ein Erfolg für die Demokratie. Obwohl es uns nicht so direkt betroffen hat, ist es doch insbesondere für die kleineren Parteien ein wichtiges Urteil. Die Gesetzesänderung zielte ja ganz bewusst darauf ab, die kleineren Parteien aus den Parlamenten rauszuhalten. Diesem Ansinnen hat der Verfassungsgerichtshof einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der Vorstoß war parteipolitisch motiviert. Aber auch die kleinen Parteien haben eine grundsätzliche Bedeutung für unsere Gesellschaft und sind eine wichtige Stimme in den Parlamenten.“