Parteien und Wählergruppen, die Direktkandidaten für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar nominieren wollen, müssen ihre Kreiswahlvorschläge bis spätestens Montag, 20. Januar, 18 Uhr, einreichen. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Vorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden.
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