„Mit dem neuen kostenlosen Online-Rechner der Verbraucherzentralen kann jeder ausrechnen, ob es Geld vom Staat gibt“, erklärt Viola Link, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Lüdenscheid. Dabei sind drei Dinge zu beachten:
- Für welche Brennstoffe gilt die Entlastung?
Private Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Koks, Pellets, Holzbriketts, Scheitholz oder Holzhackschnitzeln heizen, rückwirkend finanziell entlastet. Beantragt und abgewickelt wird der Zuschuss im jeweiligen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen ist es das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zuständig.
- Entlastung berechnen
Verbraucherinnen und Verbraucher, dieüberprüfen möchten, ob sie einen Anspruch auf die staatlichen Entlastung haben, können dafür einen neuen Online-Rechner der Verbraucherzentralen nutzen. Sie müssen eingeben, welchen Brennstoff sie nutzen, wie viel davon sie im vergangenen Jahr gekauft und was sie dafür bezahlt haben. Die Anwendung rechnet dann auf der Grundlage der Referenzwerte automatisch aus, ob ein Erstattungsanspruch besteht und wie hoch dieser mutmaßlich ausfallen wird. Der Rechner funktioniert in jedem Browser und ohne Angabe weiterer Daten.
- Rahmenbedingungen für Entlastungszahlung
Wer eine Erstattung beantragen möchte, braucht dafür jedoch mindestens eine Rechnung über einen „nicht leitungsgebundenen Brennstoff“ aus dem Jahr 2022. Zu diesen Brennstoffen gehören Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Kohle, Koks, Holzbriketts, Scheitholz oder Holzhackschnitzel. Entlastung gibt es dann, wenn der gezahlte Preis mindestens dem Doppelten der Referenzwerte für die einzelnen Brennstoffe entspricht und die Erstattung die Bagatellgrenze von 100 Euro überschreitet. Die Erstattung ist auf maximal 2000 Euro pro Haushalt begrenzt. Nach der kürzlich getroffenen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern beginnen die Bundesländer jetzt mit der Umsetzung des Anmeldeverfahrens. Sobald die Freischaltung erfolgt ist, können Anspruchsberechtigte in ihrem jeweiligen Bundesland einen Antrag stellen.
INFO
- Entlastungsrechner und weitere Informationen unter:
www.verbraucherzentrale.de/haertefallhilfen- Vom Bundeswirtschaftsministerium fest gelegte Referenzwerte für die Brennstoffe: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-hartefallhilfen-fur-privathaushalte-kommen.html
- Verbraucherzentrale NRW in Lüdenscheid, Tel. (02351) 3795006, [email protected]