Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 22. Januar, statt. Sie beginnt um 18 Uhr.
Es ist ein Begriff, der spätestens seit der Einbringung des Entwurfs durch das Land
NRW immer wieder in den Medien und damit der Bevölkerung auftaucht – die kommunale Wärmeplanung. Aber was sich dahinter verbirgt, ist den meisten Menschen nicht bekannt. Zweck dieses Gesetzes ist es, eine flächendeckende Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen verpflichtend einzuführen.
Dieses Landesgesetz regelt die Umsetzung des Bundesgesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG), das am 20. Dezember 2023 im Bundestag beschlossen wurde. Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien,
unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten. Das soll zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) führen.
Durch das Bundesgesetz ist auch die Stadt Plettenberg verpflichtet, die Erstaufstellung eines Wärmeplans für das Stadtgebiet bis zum 30. Juni 2028 abzuschließen und in der Folge spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen.
In der Informationsveranstaltung werden die Bürgerinnen und Bürger einen Einblick in
den weiteren Ablauf der Planungen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten der
Beteiligung erhalten. Auch wird erläutert, inwieweit die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft durch Festlegungen im Kommunalen Wärmeplan bei der Wahl ihrer eigenen Wärmeversorgung betroffen sein könnten.
Damit die Stadt Plettenberg die Veranstaltung entsprechend vorbereiten kann wird um
Anmeldung zur Teilnahme unter [email protected] oder 02391-923-215.
gebeten.








