Im Sommer 2022 waren im Auftrag der Stadt Plettenberg Bauarbeiten im Bommecketal durchgeführt worden. Begründet worden waren diese damit, dass die Befahrbarkeit für Feuerwehrfahrzeuge verbessert werden sollte. Allerdings war der Märkische Kreis als Untere Naturschutzbehörde nicht informiert worden. Der Kreis stellte im Nachhinein fest, dass die Baumaßnahmen nicht genehmigungsfähig gewesen wären.
Durch die Bauarbeiten an Weg und Bachlauf in diesem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) fanden Eingriffe in die Natur statt. Besonders betroffen ist das Gewässer Bommecke. Diverse Tier- und Pflanzenarten im und am Gewässer hätten in ihrer Existenz bedroht sein können. Ein von der Stadt beauftragtes Umweltplanungsbüro habe nun festgestellt, das die Schäden nicht so erheblich seien wie befürchtet.
„Einen Teil der Schäden hat die Natur bereits wieder selbst beheben können“, so Stadtsprecher Hanno Grundmann. So sei eine nachhaltige Verschlechterung der Gewässerökologie aufgrund der Bauarbeiten nicht festzustellen. An den Schadstellen wurde durch das Umweltplanungsbüro allerdings eine geringfügig schlechtere Gewässerstrukturgüte festgestellt. Gemeint ist damit die fehlende Naturnähe, insbesondere von Ufer und Gewässersohle, die Einfluss auf die Habitatqualität hat.
In FFH-Gebieten ist von Gesetzes wegen jegliche Verschlechterung von natürlichen Lebensräumen zu vermeiden. Ungünstig sind daneben auch der vorhandene Bewuchs und generell der Verlauf des Baches in der Nähe eines Weges.
Konflikt zwischen Bachlauf und Wanderweg
Im Zuge der anstehenden Arbeiten müsse ein genaueres Augenmerk auf den Weg entlang der Bommecke gelegt werden, gibt Grundmann die Erkenntnisse des Umweltplanungsbüros wieder. Auch ohne die durchgeführten Bauarbeiten an Weg und Bachlauf sei zwischen beiden ein Konflikt erkennbar. Der Weg enge das Gewässerbett ein, zusätzlich müssten die seitlichen Zuflüsse der Bommecke in Rohrleitungen durch den Weg geführt werden. Dies alles trage nicht zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte bei.
Das Umweltplanungsbüro soll nun eine Planung erstellen, in der der Wanderweg berücksichtigt wird. Der Bach wird an einigen Stellen wieder an seinen früheren Verlauf angepasst. Für die anstehenden Arbeiten wird ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt. Danach folgen weitere Planungen, die Beauftragung und Ausführung. „Zur Frage der Kosten ist zu erwähnen, dass die Stadt Plettenberg für solche Fälle über eine Haftpflichtversicherung verfügt“, stellt Grundmann fest.
Weil die Arbeiten zur Schadensbehebung nicht in der Brut- und Setzzeit erfolgen können, wurde ein Beginn der Arbeiten im Spätsommer oder Herbst 2024 abgestimmt.









