Für die Schutzimpfung stehen drei Inaktiv-Impfstoffe mit einer BTV-3-Komponente zur Verfügung. „Die Impfung bietet den einzigen sicheren Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf“, erklärt die stellvertretende Amtsveterinärin Barbara Paß. Übertragen werde die Blauzungenkrankheit durch kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen), die besonders bei warmer und feuchter Witterung auftreten.
Ihren Appell richtet Barbara Paß an die rund 250 Landwirte mit insgesamt 12.000 Rindern im Ennepe-Ruhr-Kreis sowie an rund 600 Betriebe, in denen gut 4200 Schafe und Ziegen gehalten werden.
Impfung wird bezuschusst
Die Impfung von Schafen und Rindern wird durch die Tierseuchenkasse NRW mittels einer Beihilfe, die durch den Tierhalter beantragt werden muss, bezuschusst.
Gemäß Beihilfebeschluss der Tierseuchenkasse NRW zahlt diese für BTV-3-Impfungen seit dem 14. Juni auf Antrag des Tierhalters beispielsweise eine Impfkostenbeihilfe von je 2 Euro pro Rind und je 1 Euro pro Schaf. Das Risiko einer Übertragung der Blauzungenkrankheit durch Gnitzen wird zwischen Mai und Oktober als hoch eingeschätzt. Die Impfung sollte daher vor Beginn der Hauptsaison der Gnitzen im August abgeschlossen sein.
Weitere Informationen und entsprechenden Formulare zur Beantragung einer Impfstoffkostenbeihilfe finden sich unter der Rubrik „Beihilfen“ auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW.
Klinische Symptome
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Erkrankung, mit einem akuten Verlauf bei Schafen und Rindern. Ziegen sowie Neuweltkameliden können ebenfalls erkranken. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Infizierte Tiere zeigen nach zirka einer Woche klinische Symptome. Dazu zählen unter anderem Teilnahmslosigkeit (Absonderung von der Herde), eine erhöhte Körpertemperatur, vermehrter Speichelfluss mit Schaumbildung sowie angeschwollene Mund- und Augenschleimhäute. Bei Rindern treten häufig auch Entzündungen der Zitzenhaut und erhebliche Einbrüche der Milchleistung auf, die über mehrere Monate anhalten kann.
Die Seuche ist nach nationalem Tierseuchenrecht anzeigepflichtig. Verdachtsmomente sind dem Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises unverzüglich unter [email protected] anzuzeigen.
Auftreten der Blauzungenkrankheit
Erstmals trat die Blauzungenkrankheit im August 2006 in Mitteleuropa im Dreiländereck bei Aachen auf niederländischer Seite auf. Ab 2007 breitete sich das Virus rasant aus. Vorübergehend zog sich die Krankheit später – auch unter dem günstigen Einfluss von Impfungen – zurück.
Deutschland galt zuletzt als frei von der Blauzungenkrankheit. Seit dem Spätsommer 2023 hat sich die Tierseuche von den Niederlanden kommend über Teile Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens, Bremens und Rheinland-Pfalz erneut ausgebreitet.