Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die für Menschen ungefährlich ist. Sie wird von infizierten Stechmücken (Gnitzen) auf Rinder, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer wie Neukameliden (Alpakas, Lamas) übertragen. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar und auch der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten betroffener Tiere ist unbedenklich.
Verdachtsfälle umgehend melden
Klinische Symptome der Blauzungenkrankheit sind Teilnahmslosigkeit (Absonderung von der Herde), eine erhöhte Körpertemperatur, vermehrtes Speicheln, Rötung und Schwellung der Kopfschleimhäute sowie die Schwellung und Blaufärbung der Zunge.
Anders als bei vielen anderen Tierseuchen müssen betroffene Bestände nicht getötet werden, sie dürfen den Betrieb allerdings 30 Tage lang nicht verlassen. Zudem ist die Blauzungenkrankheit anzeigepflichtig. Verdachtsmomente sind dem Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises unverzüglich per E-Mail an [email protected] anzuzeigen. Zudem sollte ein Tierarzt zwecks Blutprobenentnahme und Untersuchung durch das CVUA kontaktiert werden.
Impfkostenzuschuss möglich
Bereits seit einiger Zeit ist die Blauzungenkrankheit (BTV-3) in Deutschland wieder auf dem Vormarsch. Dies war für das Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises bereits in der letzten Woche Anlass für einen Impfaufruf an die Tierhalter (wir berichteten). Am Montag, 15. Juli, gab es bereits bestätigte Fälle im Märkischen Kreis.
„Die Impfung bietet den einzigen sicheren Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf“, appelliert die stellvertretende Amtsveterinärin Barbara Paß erneut. Tierhalter können bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW eine Impfstoffkostenbeihilfe beantragen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann, sowie entsprechende Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer sowie auf den Internetseiten des LANUV.