Er sollte mehrere hundert Euro für einen Handelsregister-Eintrag überweisen. Die Rechnung kam angeblich vom Amtsgericht München. Weil er gerade einen Eintrag im Handelsregister veranlasst hatte, glaubte er an die Echtheit. Erst beim Anlegen der Überweisung fiel ihm die „LT“-IBAN auf. Er brach den Geldtransfer ab und erstattete stattdessen Anzeige bei der Polizei wegen eines Betrugsversuchs.
Die Polizei nimmt diesen Vorgang erneut zum Anlass, vor falschen Handelsregister-Rechnungen zu warnen. Die Betrüger wendeten sich bewusst an Geschäftsleute, die weniger oder keine Erfahrung mit solchen Einträgen haben – beispielsweise an Start-Ups. „Offenbar durchforsten die Betrüger gezielt Register“, vermutet die Polizei. Dann verschickten sie Rechnungen, die zumindest den Eindruck einer amtlichen Zahlungsaufforderung erwecken würden. Erst beim genauen Prüfen fielen Unstimmigkeiten auf. Es gebe auch Varianten, bei der die Absender versuchen, den Unternehmen irgendeinen Eintrag in einem privaten Firmenregister teuer zu verkaufen.
Die Polizei rät, die Rechnungen genau zu prüfen: Kommt die Rechnung wirklich vom Gericht, so ist der Zahlungsempfänger immer eine Justizkasse und zwar mit einem deutschen Konto. Die Betrüger geben den Rechnungsempfängern extrem kurze Zahlungsziele, um ihre Opfern erst gar keine Bedenkzeit zu lassen. Die verlangten Gebühren sind außerdem meist wesentlich höher als die wirklich fällige Gebühr. „Vergleichen Sie Akten- bzw. Kassenzeichen mit denen aus Ihren Unterlagen.“








