Bis spätestens 1. Februar sollen alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Diese enthält wie gewohnt einen Antrag für einen Wahlschein, der für die Briefwahl oder die persönliche Stimmabgabe im Rathaus genutzt werden kann. Allerdings dürfen Wahlscheine erst ab dem 28. Januar ausgestellt werden – dies ist rechtlich so vorgegeben.
„Die Briefwahlunterlagen können wir jedoch erst versenden, wenn die Stimmzettel eingetroffen sind“, so die Stadtverwaltung. Die Lieferung der Stimmzettel werde bis zum 7. Februar erwartet: „Somit ist damit zu rechnen, dass die vollständigen Unterlagen frühestens ab dem 10. Februar verschickt werden.“
Wer seine Stimme persönlich im Rathaus abgeben möchte, sollte ebenfalls frühestens ab dem 10. Februar vorbeikommen: „Besser wäre es aber, einige Tage länger zu warten, um Verzögerungen zu vermeiden“, betont die Verwaltung und bittet zudem um Verständnis für diese besonderen Umstände.










