„Aufgrund des Cyberangriffs auf die Südwestfalen-IT, der weiterhin bestimmte Verwaltungsprozesse in den betroffenen Kommunen beeinträchtigt, werden die Grundbesitzabgabenbescheide 2024 erst im Zeitraum vom 08. bis 15. Februar versendet“, erklärt Kämmerer Heiko Tegeler. Wie gewohnt enthält der Bescheid neben der Grundsteuer auch die Abwasser- und Abfallgebühren.
Durch die zeitlich verzögerte Erstellung der Bescheide wird die Fälligkeit des ersten vierteljährlichen Betrages dementsprechend auf den 1. März geändert. Sollte der Gemeindekasse ein gültiges Lastschriftmandat vorliegen, wird der Einzug zur genannten Fälligkeit durchgeführt. Bei einem gültigen Lastschriftmandat bitten wir von einer Überweisung abzusehen.









