„Es stimmt, Herr Aggül hat vorgestern die Unterschriften hier im Wahlamt eingereicht“, erzählt Benjamin Rottmann, Verwaltungsmitarbeiter und zuständig für das Wahlamt der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde. Im nächsten Schritt werden die eingereichten Unterschriften einzeln überprüft. „Wir müssen gucken, ob auch alle Menschen, die unterschrieben haben, wirklich in Nachrodt-Wiblingwerde wahlberechtigt sind“, erklärt Rottmann. Denn nicht jeder, der in Nachrodt-Wiblingwerde lebe, sei automatisch auch berechtigt. So gebe es beispielsweise Fälle, in denen Gerichte das aktive Wahlrecht entziehen. Das aktive Wahlrecht, also das Recht bei der Wahl eine Stimme abzugeben, darf bei bestimmten politischen Straftaten aberkannt werden, keinesfalls jedoch bei Verbrechen wie etwa Mord, Totschlag und schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern. Verbrecher, dieser Art verlieren lediglich ihr passives Wahlrecht, also das Recht selbst als Kandidat anzutreten. Das heißt, wer wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wird, verliert sein passives Wahlrecht für fünf Jahre, wenn das Urteil auf Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr lautet oder es sich bei der Straftat um ein Verbrechen handelt, also um eine Straftat, die auch im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht ist. „Wenn das Gericht das Wahlrecht entzogen hat, erhält die Person im Melderegister einen Vermerk. So können wir direkt sehen, dass diese Person nicht wählen darf“, erklärt Bejamin Rottmann. In Nachrodt-Wiblingwerde sei ihm jedoch kein Fall bekannt. Die Überprüfung der Liste dürfte also eine Formsache sein.
Amtsinhaberin Birigit Tupat muss übrigens keine Unterschriften einreichen. Sie kann sich also ohne große Mühe erneut aufstellen lassen. Der Kandidat der SPD muss ebenfalls keine Unterschriften sammeln. „Der Kandidat wird von einer Partei nominiert, die Bestandteil des Rats ist. Der Parteivorsitzende muss mir nach der Mitgliederversammlung dann das Protokoll der Aufstellungsversammlung bringen sowie eine eidesstattliche Versicherung, die vom Versammlungsleiter, dem Schriftführer und den Vertrauenspersonen unterzeichnet ist“, erklärt Benjamin Rottmann das Prozedere.
Übrigens: Die Kandidaten für den Rat dürfen die Parteien noch nicht aufstellen. „Dafür muss erst der Wahlausschuss die neue Einteilung der Wahlbezirke beschließen“, erklärt Rottmann. Im kommenden Jahr wird es, wie bereits berichtet, einen Wahlbezirk weniger geben. „Sollte eine Partei ihre Kandidaten schon vorher aufstellen, würden diese vom Wahlamt zurückgewiesen, denn das wäre nicht rechtskräftig“, erklärt Rottmann. Die Mitglieder des Wahlausschusses tagen am Montag, 19. Dezember.










