Die Frage, ob eine 63-jährige Frau einen Autounfall verursachte, weil sie während der Fahrt von Kopfschmerzen geplagt war, spielte in einem Prozess im Amtsgericht Lüdenscheid eine entscheidende Rolle.

Hätte die Frau unter Schmerzen am Steuer gesessen und aufgrund der körperlichen Beeinträchtigung den Unfall verursacht, läge eine strafbare Straßenverkehrsgefährdung vor. Der Verdacht, die Frau könnte sich deshalb schuldig gemacht haben, war nach ihrem Unfall am 20. September 2024 aufgekommen.

Was ist passiert?

Gegen 17.10 Uhr ist die 63-Jährige mit ihrem Wagen auf der Honseler Straße in Lüdenscheid unterwegs. Sie will auf die Worthstraße abbiegen. Zeitgleich will eine andere Autofahrerin auf die Honseler Straße. Sie hat Vorfahrt, die Angeklagte hätte sie also durchlassen müssen. Zunächst hält die 63-Jährige auch an. Doch dann gibt sie noch während des Abbiegevorgangs der Frau Gas und rammt deren Auto. Schaden etwa 4400 Euro. Das Ganze ist auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit. Aber hat sich die Angeklagte auch strafbar gemacht?

Eine Polizistin sagt dazu im Gericht aus: „Sie war sichtlich verwirrt. Es wirkte so, als würde sie manche Fragen nicht verstehen. Die Befragung war total schwierig. Deshalb hatten wir den Verdacht, dass ein körperlicher Mangel vorliegt und damit war der Verdacht da, dass eine Straßenverkehrsgefährdung vorliegt. Sie hat die ganze Zeit über starke Kopfschmerzen geklagt. Sie konnte sich nicht an den Unfall erinnern."

Dem Unfallprotokoll der Polizei entnimmt der Richter, dass die Angeklagte auch noch geäußert haben soll, dass der Unfall nur wegen der Kopfschmerzen passiert sei. Die Zeugin kann sich nicht daran erinnern, erklärt aber, dass die Äußerung wohl gefallen sei, wenn es so im Protokoll stehe. „Sie hatte Kopfschmerzen, aber keine Migräne. Die Kopfschmerzen sind möglicherweise erst durch den Unfall gekommen", sagt der Verteidiger. Möglicherweise habe seine Mandantin aus Angst vor den Folgen der Ordnungswidrigkeit die Kopfschmerzen nur als Ausrede benutzt.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hegt große Zweifel daran, dass Kopfschmerzen die Unfallursache waren. Die Lüdenscheiderin habe zwei Monate auf ihre Fahrerlaubnis verzichten müssen. Das sei schon eine Strafe, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Ein Gutachten zum Gesundheitszustand der Frau einzuholen, was 3000 oder 4000 Euro koste, sei aus seiner Sicht nicht erforderlich. Das sieht auch der Richter so: „Der Aufwand wäre unverhältnismäßig hoch." Er stellt das Verfahren gegen die 63-Jährige ein. Der Schaden am gegnerischen Auto ist inzwischen beglichen.