Darauf weist Lukas Borowski von der Pressestelle der Kreispolizei hin. Sich aus dem Fahrzeug zu lehnen oder Fahnen zu schwenken, könnte den Fahrzeugführer ablenken oder beeinträchtigen, aber auch Passanten gefährden. Unnötig rumzufahren sei zudem eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20 Euro geahndet werden kann. Der Autoclub Euro (ACE) verweist hier auf die Straßenverkehrsordnung. Laut Paragraph 30 ist „unnützes Hin-und-her-Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften“ untersagt. Das gelte auch fürs Hupen.
Ermessensspielraum für Polizei
Kurz mal hupen, um seiner Freude Ausdruck zu verleihen, lässt die Polizei vielleicht mal durchgehen. Lukas Borowski sieht hier einen Ermessenspielraum. Sobald Fans aber nicht angeschnallt fahren oder die Sicherheit beeinträchtigt sei, werde die Weiterfahrt verhindert, betont der Polizeisprecher. Der Bußgeld-Katalog biete eine Reihe von Möglichkeiten, in solchen Fällen einzuschreiten.
Auch wenn die Autos stehen, rät der ACE bei aller Freude, die Sicherheit im Auge zu haben. Fahnen, die im Fenster eingeklemmt sind, sollten entfernt werden. Grund: Schutz vor Diebstahl und Vandalismus. Das könnte auch den Versicherungsschutz gefährden, so der Autoclub. Dann könnte aus einem vermeintlichen Sommermärchen schnell eine böse Überraschung werden.








