Für die Ortslage Kropplenberg soll eine Außenbereichssatzung erlassen werden. Der breiten Zustimmung im Ausschuss für Klima, Planung, Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt (KPSMU) folgte am Mittwoch, 2. September, die Irritation bei einem Anlieger.

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Planungsgrenzen Problem für Anlieger

Der Anlieger möchte ein altes Haus anreißen und barrierefrei und altengerecht neu bauen. Das Problem: die Planungsgrenzen. Die lassen dafür kaum Spielraum. In der Fragestunde für Einwohner nach der Beschlussfassung wollte er wissen, ob die Satzungsgrenze nicht verschoben werden könnte, um das Grundstück besser nutzen zu können.

In der Beschlussvorlage wird darauf verwiesen, dass die Ortslage Kropplenberg „aktuell überwiegend dem Wohnen“ diene. Und weiter: mit der Satzung „werden erleichterte Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung, Änderung und Erweiterung von Vorhaben, die dem Wohnen dienen, geschaffen.“ Formulierungen, die Anliegern durchaus Hoffnung auf mehr Gestaltungsspielraum machen können.

Vorsitzender als Brückenbauer

Die Verwaltung verwies darauf, dass sich die Planungsgrenzen am Bestand orientierten und die rechtlichen Vorgaben keinen Spielraum ließen. Ausschussvorsitzender Rolf Puschkarsky versuchte sich als Brückenbauer und riet dem künftigen Bauherrn, sich nochmals mit der Verwaltung auszutauschen. Die hatte inzwischen eingeräumt, dass es sich um eine Skizze handele, deren Grenzen noch nicht exakt erfasst seien.

Mit Verweis auf die jüngsten Hitzeperioden hatte Karl Hardenacke (Grüne) nach einer Hitzeschutz-Strategie der Verwaltung der Verwaltung gefragt.  Er hatte dabei mögliche Handlungsfelder wie Verschattung von Spielplätzen oder Entsiegelung von Flächen hingewiesen. Eine konkrete Antwort dazu gab es nicht.

Rat muss final entscheiden

Zuvor hatte der Ausschuss einer Änderung des Bebauungsplanes „Schwenke“ zugestimmt. Damit soll die „Voraussetzung für eine mögliche Aufstockung der ansässigen Gewerbebetriebe“ geschaffen und „eine örtliche Bauvorschrift zur Begrünung von Dachflächen ergänzt werden“. Ebenfalls durchgewunken wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Gartenstraße“, der nach Prüfung von Stellungnahmen privater und öffentlicher Belange beschlossen werden kann. Ziel ist hier, die kleinteilige Struktur zu erhalten und Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.

Nach der Zustimmung im Ausschuss muss der Rat final entscheiden. Diese Punkte stehen zu dessen Sitzung am 14. September auf der Tagesordnung.