In aggressiver Weise soll ein 38-Jähriger am frühen Abend des 1. Februar auf der Heedfelder Straße in Lüdenscheid mit dem Auto seinen Vordermann durch dichtes Auffahren bedrängt, dann halsbrecherisch überholt und den Mann mit Migrationshintergrund als Arschloch bezeichnet haben, das sich in sein Land "verpissen" soll.
Der Überholte erstattet Anzeige und der Mann findet sich wegen Straßenverkehrsgefährdung im Amtsgericht Lüdenscheid wieder. Die Beleidigung ist nicht angeklagt.
"So ganz war das nicht. Ich habe nicht gedrängelt. Ich habe mich an die Verkehrsregeln gehalten", sagt der Lüdenscheider direkt. Sein Vordermann sei sehr langsam gefahren, weshalb er etwa in Höhe des Kia-Autohauses zum Überholen angesetzt habe. "Ich war noch nicht mal neben ihm, da hat er richtig Gas gegeben", gibt der 38-Jährige an. Er habe es aber letztlich geschafft, noch vor der Sperrfläche, nach der aus zwei Spuren eine wird, vor dem Mann einzuscheren: "Er hat dann angefangen, Lichthupe zu machen und zu hupen. Für mich war da ausreichend Platz. Es war nicht so, dass er in die Eisen gehen musste. An der Ampel ist es dann komplett eskaliert. Ich wollte mich entschuldigen. Vielleicht war es ja doch zu eng. Aber dazu bin ich gar nicht gekommen. Er hatte seinen Fuß schon aus dem Auto draußen und direkt gesagt, 'ich hau dir eine rein du Hurensohn'. 'Sei ruhig, das kannst du bei dir so machen', das habe ich gesagt, das gebe ich zu. Ich bin aber nicht ausländerfeindlich. Mein Trauzeuge ist Türke."
Der Überholte hatte eine Skizze von der Örtlichkeit eingereicht. Danach wäre der Überholvorgang vor der Sperrfläche und damit im Bereich der Zweispurigkeit beendet worden. Das passte nicht zur Aussage des Mannes, dass er stark hätte abbremsen und weit nach rechts hätte fahren müssen, um einen Unfall zu verhindern, da der Angeklagte in den Gegenverkehr geraten sei. Für die Verwirklichung einer Straßenverkehrsgefährdung hätte der 38-Jährige grob verkehrswidrig und rücksichtslos fahren müssen, erklärt der Richter, was sich vorliegend als fraglich rausstellte.
Für einen Freispruch reicht es letztlich nicht, aber das Gericht stellt das Verfahren gegen den nicht vorbestraften Angeklagten vorläufig gegen Zahlung von 500 Euro an die Deutsche Teddy-Stiftung ein, die Kindern in Notsituationen Plüschteddys schenkt, um sie abzulenken und bestenfalls Traumata zu verhindern.