Ein 31-jähriger Lüdenscheider war an der Kreuzung zur Glörstraße auf einen mit drei Personen besetzten Citroen aufgefahren. Dabei wurden alle vier Insassen beider Autos leichtverletzt. Der aus Hagen stammende 40-jährige Fahrer, seine 37-jährige Beifahrerin sowie ein neunjährige Junge kamen vorsorglich zu weiteren Untersuchungen ins Krankenhaus. Der Seat-Fahrer, der mit seinem Seat Ibiza dem französischen Kleinwagen an der Kreuzung auf das Heck prallte, wurde zwar wegen kleiner Wunden behandelt, brauchte aber nicht in die Ambulanz.
Der Unfallhergang ist strittig. Beide Autos waren gegen 19.30 Uhr in Fahrtrichtung Hagen unterwegs, als es beim Anfahren knallte. Der Seat-Fahrer schilderte eine Situation, die für den Citroen-Fahrer eine mitunter erhebliche Mitschuld bedeuten würde. Entgegen der Autofahrer-Weisheit „Wer auffährt, ist Schuld“ gibt es durchaus Situationen, bei denen der Vorausfahrende eine Kollision auslöst, etwa durch plötzliches Abbremsen nach Anfahren an einer grünen Ampel.

Beweisen lässt sich dies jedoch selten, und so mussten die Beamten vor Ort ihrer Erfahrung vertrauen und die Lage nach Spuren deuten.
Beide Autos waren erheblich beschädigt und mussten abgeschleppt werden.
Möglicherweise liegen Totalschäden vor. Auch die Feuerwehr musste anrücken: Elf Kräfte der Löschgruppe Dahlerbrück sicherten die Unfallstelle, klemmten Batterien ab und machten ausgelaufene Betriebsmittel unschädlich. Es kam zu Verkehrsbehinderungen, nennenswerte Rückstaus gab es jedoch nicht.









