Darunter sind offene Feuer zu verstehen, die der Brauchtumspflege dienen und dadurch gekennzeichnet sind, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, ein Verein oder eine Nachbarschaftsgemeinschaft das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und diese Veranstaltung für jedermann öffentlich zugänglich ist. „Sie dienen nicht dazu, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen“, erklärt die Stadt Kierspe in einer Pressemitteilung.
Durch Brauchtumsfeuer können geeignete pflanzliche Rückstände, wie beispielsweise unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt, sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Die angemeldeten und von der Stadt Kierspe genehmigten Feuer dürfen erst unmittelbar vor dem Verbrennen zusammengebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Kleintieren und Vögeln, welche im Schlagabraum Unterschlupf suchen.
Osterfeuer dürfen nur in der Zeit von Karsamstag, 19. April, bis Ostermontag, 21. April, durchgeführt werden. Das Osterfeuer ist so zu platzieren, sodass gewisse Abstände beachtet werden:
- zu Wohngebäuden, Wäldern und mit entzündlichem Bewuchs bestellten landwirtschaftlichen Flächen ein Abstand von mindestens 50 Metern
- zu sonstigen baulichen Anlagen ein Abstand von mindestens 25 Metern
- zu öffentlichen Verkehrsflächen ein Abstand von mindestens 25 Metern
- zu befestigten Wirtschaftswegen ein Abstand von mindestens 10 Metern
Ein Brauchtumsfeuer ist beim Ordnungsamt der Stadt Kierspe bis spätestens Dienstag, 8. April, unter Angabe von Verbrennungsort und -zeit, Größe des Brauchtumsfeuers und eines verantwortlichen Ansprechpartners mit telefonischer Erreichbarkeit auch während der Veranstaltung anzumelden.
So können die Anmeldungen erfolgen:
- Auf der Homepage der Stadt Kierspe unter ‚Brauchtumsfeuer‘
- Bei Cordula Weigel unter der Telefonnummer 02359 / 661-133
- Bei Hendrik Kasper unter der Telefonnummer 02359 / 661-138
- Via E-Mail an [email protected]
Das Feuer ist genehmigungs- und gebührenpflichtig (25 Euro) und darf erst nach erfolgter Genehmigung durch die Ordnungsbehörde abgebrannt werden, so die Stadt Kierspe.