Die Frist dafür läuft in diesem Jahr bis einschließlich 25. März. Außerdem weist das Ordnungsamt darauf hin, dass für den Osterbrauch einige Sicherheitsvorschriften zu beachten sind.
Folgende Angaben sind dem Ordnungsamt mitzuteilen:
- Name und Anschrift der verantwortlichen Personen, die das Feuer beaufsichtigen (mindestens eine Person ab 18 Jahren), Telefonnummer der/des Verantwortlichen (diese/r muss während des gesamten Abbrennvorgang erreichbar sein)
- Beschreibung des Ortes, an dem das Feuer abgebrannt werden soll
- getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr
Eine Antragstellung ist per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 02355 / 84236 möglich. Weitere Informationen und Hinweise gibt es auf der Webseite.









