Interessenten haben noch bis Freitag, 6. Oktober, Zeit, ihren Antrag bei der Kreisverwaltung einzureichen. Das dafür notwendige Formular sowie Merkblätter mit Hinweisen rund um die Fischerprüfung finden sich auf der entsprechenden Internetseite der Kreisverwaltung.
Direkt auf der Startseite der Homepage befindet sich im unteren Bereich unter „Schnell gefunden“ ein Button „Fischerprüfung“, der zu den Formularen führt. Die Verantwortlichen im Schwelmer Kreishaus bitten darum, diesen digitalen Weg zu nutzen. Das Anfordern der Unterlagen per Telefon (02336/932428) sollte die Ausnahme bleiben.
Prüfung Anfang November
Die Fischerprüfung findet Anfang November statt. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Schriftlich abgefragt werden Kenntnisse auf den Gebieten allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde. Im praktischen Teil gilt es, ein Angelgerät samt Zubehör waidgerecht zusammenzubauen und ausreichendes Wissen über hier vorkommende Fische und Krebse nachzuweisen.










