Mutmaßlich um die 2 Promille hat ein Mann am 11. August 2024 um 1.20 Uhr im Körper, als ihn Polizisten an der Straße Mollsiepen in Schalksmühle antreffen. Die Beamten waren gerufen worden, weil der 34-Jährige randaliert haben soll.

Den Einsatzkräften gegenüber benimmt sich der Mann laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft äußerst respektlos. Er bezeichnet sie als "Wixer", "Schwanzlutscher", "Hurensöhne" und "Fotzen". Außerdem wehrt er sich gegen seine Fixierung und versucht, die Polizisten im Streifenwagen zu treten und anzuspucken. Er landet auf der Wache in einer Zelle, in der er ebenfalls herumrandaliert. Um 8 Uhr messen die Beamten einen Alkoholwert von 1,3 Promille. Dem vorbestraften Schalksmühler geht ein Strafbefehl von 120 Tagessätzen à 30 Euro, also eine Geldstrafe von 3600 Euro, zu.

Mitte April 2024 bekommt die Schwägerin des 34-Jährigen dessen Wut zu spüren. Ebenfalls alkoholisiert, schickt er der Frau zwei Nachrichten, in denen er sie als "Alkoholschlampe", "Parasit" und "Hurentochter" betitelt. Unter Einbeziehung eines anderen Urteils ergeht in diesem Fall ein Strafbefehl über 150 Tagessätze à 50 Euro (7500 Euro).

Gegen beide Strafbefehle legt der Mann Einspruch ein, was zu einem Prozess vor dem Amtsgericht Lüdenscheid führt. Die Beleidigungen seiner Schwägerin gegenüber gibt er ohne Zögern zu: "Das war eine Familiensache. Sie hat mich in der Familie beleidigt." Vor dem Schreiben der Nachrichten habe er eine Flasche Wodka und ein paar Bier getrunken. Beim Vorfall mit der Polizei sei es eine Flasche Whisky gewesen. Plötzlich seien alte Bekannte gekommen und hätten ihn provoziert. "Durch den Alkohol habe ich den Kopf verloren", erklärt der Schalksmühler. Unter anderem hatte er wohl gegen die Scheibe des Wagens der Bekannten geschlagen. Jedenfalls habe er nicht bemerkt, dass die Polizei auf einmal hinter ihm gestanden habe. Er sei freiwillig in den Streifenwagen gestiegen. Dort habe eine Polizistin seinen Kopf gegen die Scheibe gedrückt: "Da ist das dann eben eskaliert." Er habe aber nicht in Richtung der Beamten, sondern lediglich gegen die Scheibe gespuckt, weil es ihn geekelt habe, dagegen gedrückt zu werden. Zunächst behauptet der Angeklagte, dass auch die Beleidigungen nicht für die Beamten, sondern seine Bekannten bestimmt gewesen seien. Nach einem Gespräch mit seinem Verteidiger gibt der 34-Jährige aber schließlich zu, dass doch die Polizisten gemeint gewesen waren: "Diese ganze Scheiße hat angefangen, als ich den scheiß Alkohol in die Hand genommen habe", ärgert sich der Schalksmühler offenbar über sich selbst.

In beiden Fällen beschränkt er die Einsprüche gegen die Strafbefehle auf die Rechtsfolge, genauer gesagt, auf die Höhe der Tagessätze. Schließlich habe er derzeit keine Arbeit. Unter Berücksichtigung dieser Information fasst das Gericht die Tagessatzanzahl aus den beiden Strafbefehlen zu 230 zusammen. Am aktuellen Einkommen des Schalksmühlers gemessen, beträgt die Tagessatzhöhe 15 Euro. Wird das Urteil rechtskräftig, muss der Angeklagte nun wegen Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen versuchter Körperverletzung und Beleidigung 3450 Euro Geldstrafe zahlen.