Das Halveraner Unternehmen mit Sitz in Anschlag stellte jüngst beim Amtsgericht Hagen einen Insolvenzantrag. Das daraufhin eingeleitete Sanierungsverfahren soll nun mit Eigenverwaltung durchgeführt werden.

Die Albert Pielhau GmbH & Co. KG („Albert Pielhau“) hat beim zuständigen Amtsgericht in Hagen einen Antrag auf die Einleitung eines Sanierungsverfahrens gestellt. Am 10. Juni hat das Gericht daraufhin die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Damit bleibt die Geschäftsführung weiterhin handlungs- und weisungsbefugt. Die sei "eine entscheidende Voraussetzung, um die dringend notwendige Sanierung des Unternehmens eigenverantwortlich umzusetzen und Albert Pielhau zukunftsfähig aufzustellen", teilt das Unternehmen in einer Presserklärung mit.

Als Grund gibt das Halveraner Unternehmen mit Sitz in Anschlag die "anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen" an. Insbesondere die stark gestiegenen Energiepreise sowie ein spürbarer Umsatzrückgang – vor allem seit Beginn des Ukraine-Kriegs – hätten das Unternehmen zunehmend belastet.

„Die Entscheidung für das Eigenverwaltungsverfahren war ein notwendiger und verantwortungsvoller Schritt. Unser Ziel ist es, unseren Geschäftsbetrieb nachhaltig zu sichern und Albert Pielhau für die Zukunft wettbewerbsfähig aufzustellen“, erklärt Ralf Schuhen, Geschäftsführer der Albert Pielhau GmbH & Co. KG.

Zur professionellen Begleitung des Verfahrens hat Albert Pielhau den Restrukturierungsexperten und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Daniel Meintz von der DM Rechtsanwaltskanzlei aus Dortmund hinzugezogen, der bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich durch ähnliche Verfahren geführt habe. Aufgrund der insolvenzrechtlichen Besonderheiten sei dies ein üblicher und notwendiger Schritt. „Wie auch bei anderen erfolgreich durchgeführten Sanierungsprozessen sehen wir bei Albert Pielhau gute Chancen, mit den richtigen Schritten eine nachhaltige Stabilisierung und Neuausrichtung zu erreichen. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben – jetzt kommt es auf entschlossenes Handeln an“, so der für die Sanierung verantwortliche Generalbevollmächtigte Daniel Meintz.

Zusätzlich habe das Gericht den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Andreas Grund vor der Kanzlei AndresPartner als vorläufigen Sachwalter bestellt. Dieser werde das Verfahren im Sinne der Gläubiger begleiten und die angestrebte Sanierung im gerichtlichen Auftrag überwachen.

Der Geschäftsbetrieb, betont das Unternehmen, werde auch während des Verfahrens in vollem Umfang fortgeführt. Kunden könnten sich damit weiterhin auf das bewährte Angebot und den Service von Albert Pielhau verlassen. Die rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden vergangene Woche über die Situation und die weiteren Schritte informiert. Anstelle ihrer Löhne und Gehälter erhalten sie demnach für drei Monate Insolvenzgeld durch die Agentur für Arbeit. 

„Wir sehen trotz der aktuellen Herausforderungen klare Perspektiven für eine positive Entwicklung. Mit vereinten Kräften und der Unterstützung aller Beteiligten wollen wir die Sanierung erfolgreich gestalten“, so Geschäftsführer Ralf Schuhen abschließend.

Die Pielhau Umformtechnik GmbH ist vom Verfahren nicht betroffen.