Im Märkischen Kreis wurden im vergangenen Jahr Familien mit geringem Einkommen mit mehr als 7,3 Millionen Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt. Das bedeutet im Vergleich zum Jahr 2024 eine Steigerung von knapp neun Prozent.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen können finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten. Anspruchsberechtigt sind sie, wenn sie Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), der Sozialhilfe (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dem Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Für die Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag ist der Märkische Kreis zuständig. Hier wurden die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 2025 noch einmal deutlich stärker nachgefragt als in den Vorjahren, teilt der Märkische Kreis mit. Für die zirka 12.000 leistungsberechtigten Kinder der Wohngeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsempfänger wurden insgesamt 3,3 Millionen Euro für die einzelnen Leistungskomponenten des BuT ausgezahlt.

In den vergangenen drei Jahren habe sich die Zahl der leistungsberechtigten Kinder fast verdoppelt, erläutert der Kreis, und das spiegele sich auch in den Ausgaben wider. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 18.700 Anträge beim Märkischen Kreis ein; im Vorjahr waren es 15.400 Anträge.

Die Kreisverwaltung geht dennoch davon aus, dass nicht alle Berechtigten die Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe in Anspruch nehmen und erwartet einen weiteren Anstieg der Anträge. Ein möglicher Grund: "Das gesellschaftliche Umfeld geht teilweise nicht respektvoll mit Sozialleistungsbeziehenden um. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit einer zweckgebundenen Kostenerstattung im Einzelfall."

Kinder und Jugendliche sollten diese Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe jedoch nutzen, so der Märkische Kreis mit: "Durch diese Aktivitäten wird die soziale Bindungsfähigkeit gefördert. Es werden Kontakte zu Gleichaltrigen aufgebaut und die Kinder lernen, sich in Gemeinschaftsstrukturen einzufinden und sich zu engagieren." Im Gegensatz zu den anderen BuT-Leistungen seien dabei nur Kinder unter 18 Jahren anspruchsberechtigt. Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen die BuT-Leistungen jeweils beantragen.

Anträge können online über das Serviceportal auf der Internetseite des Märkischen Kreises eingereicht werden. Rückfragen sind telefonisch unter 02353/966-7110 oder via E-Mail möglich.

Wer Bürgergeld vom Jobcenter erhält, findet weitergehende Informationen auf den Internetseiten des Jobcenters des Märkischen Kreises.