Bereits vor den Osterferien hatte es für die Eltern der Viertklässler einen Informationsabend gegeben: Über welche technischen Eigenschaften muss das Fahrrad der Kinder verfügen, damit es verkehrstauglich und vor allem auch verkehrssicher ist? Was können Eltern tun, um die Schüler auf die Prüfung vorzubereiten? Auch zur schulischen theoretischen Verkehrserziehung und zum Ablauf der Radfahrprüfung gab es vorab Erklärungen.
Schriftlicher Test in der Schule
Die Kinder selbst lernten im Unterricht über mehrere Wochen aber nicht nur Verkehrszeichen und -regeln: „Es ist auch wichtig, den Schülern zu vermitteln, wie wichtig beispielsweise ein Fahrradhelm und einwandfrei funktionierende Bremsen sind“, sagte Lehrerin Kristina Buck. „Den schriftlichen Abschluss-Test haben alle Schüler bestanden.“
Schulterblick und Abbiegen üben
Für die praktische Radverkehrserziehung war Polizist Jürgen Henning zuständig: Nach einem Technik-Tag, an denen zunächst die Fahrräder der Kinder auf den Prüfstand kamen und ihnen unter anderem auch erklärt wurde, wie hoch zum Beispiel der Sattel eingestellt sein sollte. Auch Bremsen und richtiges Schalten wurde geübt, bevor es an jeweils einem weiteren Tag auf die Straße ging, um Rechts- und Linksabbiegen zu lernen – inklusive vorherigem Schulterblick natürlich.

Aufgeregt trotz fleißigem Üben
„Es ist gar nicht so einfach, mit nur einer Hand am Lenker aus dem Stand anzufahren“, wusste eine Schülerin. „Ich habe es gestern extra vor der Prüfung noch ein paar Mal geübt.“ Auch Polizistin Lena Brune fiel am Prüfungstag auf, dass viele Kinder schon deutlich sicherer abbiegen konnten als am ersten Übungstag: „Man sieht, dass sie fleißig geübt haben.“
Und dennoch waren die meisten Viertklässler am Donnerstagmorgen aufgeregt als sie in der Warteschlange immer näher zum Startpunkt aufrückten. „Herr Henning, können Sie noch einmal gucken, ob ich den richtigen Gang eingelegt habe?“ oder: „Wie war das noch: Muss ich vor dem Abbiegen bremsen?“, versuchten einige Schüler, die beiden Polizisten vor Prüfungsbeginn für eine kleine Wissenauffrischung zu gewinnen.

Geduldig antworteten Lena Brune und Jürgen Henning, der – wie er zugab – ebenfalls aufgeregt war: „Schließlich ist es auch erst meine zweite Radfahrprüfung, die ich an einer Grundschule abnehme.“
Er sei gestern sogar noch einmal die Strecke abgegangen, um sich zu vergewissern, dass er die Kontrollpunkte richtig gewählt habe: „Die helfenden Eltern sollen schließlich zum Beispiel dort stehen, wo sie das richtige Verhalten an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung beobachten können. Zum anderen sollte der gesamte Bereich bis zum nächsten Kontrollpunkt überschaubar sein, so dass sie notfalls einschreiten könnten wenn sich eine Gefahrensituation ergeben sollte.“
Ab 10 Jahren auf die Straße
Von den diesjährigen Viertklässlern haben alle bestanden und erhielten stolz ihren „Fahrradführerschein“. Allerdings hat dieser nur symbolischen Charakter, denn auch ohne das Kärtchen und selbst bei nicht bestandener Fahrradprüfung dürfen Kinder ab dem zehnten Lebensjahr auf der Straße fahren. Oder besser: müssen dies laut Straßenverkehrsordnung sogar.
„Ich werde allerdings ganz sicher in Breckerfeld kein zehn-, elf- oder zwölfjähriges Kind mit seinem Fahrrad vom Fußweg verweisen, wenn dieser augenscheinlich sicherer für das Kind ist als die Straße“, verspricht Hauptkommissar Jürgen Henning. „Voraussetzung ist natürlich, dass die ‚Kids‘ dann auf dem Gehweg rücksichtsvoll und in angemessenem Tempo fahren.“
Was laut StVO für Kinder mit Fahrrad gilt:
- Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren. Ist ein baulich von der Fahrbahn abgetrennter Radweg vorhanden, dürfen Kinder unter 8 Jahren auch diesen nutzen. Ein Elternteil oder eine andere Begleitperson ab 16 Jahren darf das Kind auf dem Gehweg mit dem Fahrrad begleiten.
- Kinder bis zehn Jahre dürfen laut §2 StVO ebenfalls noch den Gehweg benutzen.
- Zum Überqueren einer Straße müssen Kinder absteigen und das Fahrrad schieben.
- Kinder ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr müssen die Fahrbahn (oder vorhandene Radwege) nutzen.
- Beim Fahren auf der Fahrbahn ist immer am rechten Fahrbahnrand zu fahren.









