Beim Arbeitsgericht in Iserlohn wurden im Jahr 2020 genau 1840 Verfahren angestrengt. Davon waren 31 sogenannte Beschlussverfahren, bei denen es sich um juristische Auseinandersetzungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern handelte. 160 Verfahren endeten mit einem Urteil, 1297mal wurde ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen (70,48 Prozent). Hinzu kamen noch beispielsweise Versäumnisurteile und Klage-Rücknahmen. Diese Bilanz teilte jetzt der Direktor des Arbeitsgerichts Iserlohn, Stefan Kröner, auf Anfrage mit.
Die Verfahren verteilten sich annähernd gleich auf die Iserlohner Zentrale des Arbeitsgerichts an der Erich-Nörrenberg-Straße 7 in Iserlohn sowie den Gerichtstag im Gebäude des Amtsgerichts in Lüdenscheid am Dukatenweg. „Im Vergleich zum Jahr davor ist die Anzahl der Verfahren nahezu gleich geblieben. Wir notieren seit dem Jahr 2019, als uns noch die zahlreichen Klagen im Zusammenhang mit den Kündigungen bei DURA in Plettenberg beschäftigten, eine leicht sinkende Tendenz“, so Stefan Kröner.
Dem Gerichtstag in Lüdenscheid, an dem viermal die Woche verhandelt wird, sind die Verfahren aus den Städten Halver, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Plettenberg sowie der Gemeinde Herscheid zugeordnet. In der Zentrale in Iserlohn werden die Fälle aus Altena, Iserlohn, Hemer, Menden, Balve, Neuenrade, Schalksmühle, Nachrodt-Wiblingwerde und Werdohl verhandelt.
Und so verteilten sich die Verfahrenseingänge auf die jeweiligen Städte und Gemeinden im vergangenen Jahr: Iserlohn 405, Hemer 153, Menden 164, Altena 48, Werdohl 76, Plettenberg 118, Neuenrade 49, Balve 10, Nachrodt-Wiblingwerde 10, Herscheid 23, Lüdenscheid 451, Meinerzhagen 73, Kierspe 76, Halver 71 und Schalksmühle 32. „Die 31 Beschlussverfahren verteilen sich so: 20 am Gerichtstag in Lüdenscheid und 11 in Iserlohn“, spezifiziert der 52 Jahre alte Chef des Arbeitsgerichts. Stefan Kröner ist seit August 2020 Direktor am Arbeitsgericht Iserlohn. Er folgte seinerzeit auf Kirsti Bäcker. Der verheiratete Vater von zwei Kindern lebt in Hagen.
Damit dieses Arbeitspensum in den fünf Kammern des Arbeitsgerichts bewältigt werden kann, stehen Stefan Kröner fünf Richterinnen und Richter mit 4,3 Stellenanteilen zur Verfügung. Hinzu kommen elf weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zwei der fünf Kammern mit einer Richterin und einem Richter tagen ständig in Lüdenscheid. 2,3 Richterstellen sind Iserlohn zugeordnet, die des Direktors eingeschlossen. „In Lüdenscheid wird es langsam eng“, erklärt Stefan Kröner. Für die Gütetermine und Kammersitzungen steht uns dort nur ein Sitzungssaal zur Verfügung.“
Die Sperrung der Rahmedetalbrücke bekommen auch die Richter, Kläger und Beklagten sowie deren Anwälte zu spüren. Die Anfahrtszeiten werden länger. „Wir suchen jetzt nach Lösungen. Dazu wird es in absehbarer Zeit ein Gespräch zwischen dem Arbeitgeberverband, den Gewerkschaften und uns geben“, kündigt Kröner an. Einladen dazu werde der Märkische Arbeitgeberverband. Wie diese Lösung aussehen könnte, lässt der Arbeitsgerichts-Direktor offen. Vielleicht sind wechselnde Sitzungstermine an verschiedenen Orten denkbar.
Unterstützt werden die hauptamtlichen Berufsrichterinnen und -richter von 112 ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Sie wurden von den Arbeitgeberverbänden (54) und den Gewerkschaften (58) vorgeschlagen. 68 von ihnen sind dem Arbeitsgericht Iserlohn zugeordnet, 44 dem Gerichtstag Lüdenscheid. „Es könnten ruhig noch mehr sein“, meint der 52-jährige Jurist.
Zweites großes Thema war 2022 und ist immer noch die zunehmende Digitalisierung. Mitte des vergangenen Jahres begann die Einführung der „elektronischen Akte“ bei den 17 Arbeitsgerichten im Zuständigkeitsbereich des Landesarbeitsgerichts Hamm. „Die Kommunikation mit den Anwälten findet inzwischen zwingend nur noch digital statt. Das läuft gut“, weiß Kröner.
„Alle Schriftstücke werden automatisch der digitalen Akte unter dem passenden Aktenzeichen zugeordnet. Die Prozessvertreter können spezielle Bereiche davon einsehen. Das gilt natürlich nicht für meine Anmerkungen und Notizen.“ Um den Verhandlungen dennoch folgen zu können, wurden in den Sitzungssälen große Monitore angebracht. Die sind aber noch nicht in Betrieb.
Und was erwartet der Direktor des Arbeitsgerichts für die Zukunft? „Die Anzahl der Verfahren ist immer von der Konjunktur abhängig. Ein neuer Arbeitsplatz ist zurzeit leichter zu finden als früher. Ich erwarte also weiter rückläufige Verfahrenszahlen“. Das könne sich aber schnell ändern, falls es zu Schließungen oder Verlagerung von größeren Unternehmen im Märkischen Kreis komme. DURA war ein Beispiel, Kostal könnte eines werden.
„Ein weiterer Grund kann die zunehmende Tendenz zur Teilzeitbeschäftigung sein. Gerade dort gibt es nicht selten Probleme mit den Arbeitnehmerrechten – etwa bei der Lohnfortzahlung oder der Abgeltung von Urlaubsansprüchen. Es ist eher zu erwarten, dass sich dieses Problem noch verschärft.“ Warum das so ist, soll eine wissenschaftliche Untersuchung hervorbringen, die gerade in Auftrag gegeben worden sei. „Entscheidend wird sein, wie es in Lüdenscheid mit der wirtschaftlichen Entwicklung dort weitergeht.“ Damit meint der Chef des Arbeitsgerichts nicht zuletzt die angekündigte Schließung der Kostal-Standorte.








